Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 264

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dass das nicht hält. Und ich weiß nicht, ob sich das ausgezahlt hat. Die Frage, ob es das wert war, müsst ihr selbst beantworten. (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

22.08

22.08.41

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Zunächst ist über die beiden vorliegenden Rückverweisungsanträge abzustimmen. Es liegen sowohl ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Lausch als auch ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Mag. Steinhauser vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 457 der Beilagen noch ein­mal an den Verfassungsausschuss zu verweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 457 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 2 und 3 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilen will, der möge bitte ein Zeichen geben. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abge­ordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.

Welche Stimmzettel zu verwenden sind – nämlich jene mit der Bezeichnung „Ja“ in grau beziehungsweise mit „Nein“ in rosa –, habe ich heute schon erläutert. Ich weise noch einmal darauf hin, dass für die Abstimmung ausschließlich diese amtlichen Stimm­zettel verwendet werden können.

Die Abgeordneten werden gemäß der Geschäftsordnung namentlich aufgerufen und gebeten, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die nicht zustimmen wollen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie später dabei ablösen.

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