Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 57

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aber auch das gesellschaftliche Ziel der Erhaltung der Gesundheit, was in diesem Altersabschnitt besonders wichtig und beachtenswert ist, denn wir wollen ja auch gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wir wissen darüber hinaus, dass Arbeit eines der identitätsstiftenden Merkmale des gesellschaftlichen Lebens ist. Sie gibt Identität. Auch für die sozialen Kontakte ist es wesentlich, in einem Arbeitsverhältnis zu stehen. Letztlich dürfen wir auch nicht unter­schätzen, dass gerade die ältere Generation ein großes Maß an Know-how, wie es so schön heißt, oder, wie man auch sagen kann, an Erfahrung mitbringt, was ja besonders den Betrieben auch wesentliche Vorteile bringt.

Im Regierungsprogramm hat sich die österreichische Bundesregierung mit diesem Thema ja auch intensiv auseinandergesetzt und hat dort festgehalten, dass es mehrere Ziele gibt, nämlich, die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer nach einem gemeinsam festgelegten Pfad und Zeitplan voranzutreiben. Hierbei sind die Zielparameter, dass das faktische Pensionsantrittsalter ausgehend von 58,4 Jahren im Jahr 2012 auf letztlich 60,1 Jahre im Jahr 2018 an­steigen soll, dass die Beschäftigungsquote von Männern im Alter von 55 bis 59 Jahren von 68,1 Prozent auf 74,6 Prozent im Jahr 2018 ansteigen soll, jene von Männern im Alter von 60 bis 64 Jahren auf 35,3 Prozent im Jahr 2018, und dass die Beschäfti­gungsquote von Frauen in der Alterskohorte von 55 bis 59 Jahren auf 62,9 Prozent ansteigen soll.

Es ist insofern wichtig, beide Parameter in der Diskussion – wenn man ernsthaft darüber diskutiert, wie man erreichen kann, dass Österreichinnen und Österreicher später in Pension gehen – zu berücksichtigen, dass wir also nicht nur die Frage des Alters und die Jahreszahlen diskutieren, sondern auch die Beschäftigungsquote.

Die Beschäftigungsquote ist nämlich erstens eine wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Ausgewogenheit und die Sicherheit des Pensionssystems, zweitens aber auch ein Parameter, der die konjunkturelle und wirtschaftliche Fairness in die Diskus­sion bringt, denn es nützt uns nichts, im Gesetz höhere Antrittsalter festzuschreiben, wenn gleichzeitig die Jobs nicht zur Verfügung stehen. Wir haben in diesem Bereich also zwei Seiten der Medaille, nämlich die Seite des Arbeitsmarktes, des Job­ange­botes und der Arbeitgeber, die diese Jobs zur Verfügung stellen müssen bezie­hungsweise bereit sein müssen, Arbeitnehmer länger zu beschäftigen, und die Seite der Arbeitnehmer, die natürlich Anreize brauchen, in Beschäftigung zu bleiben und nicht in Pension zu gehen.

In diesem Zusammenhang wird das Thema Frauenpensionsalter immer wieder gerne diskutiert. Hierbei geht es um die Frage des gesetzlich niedrigeren oder der gesetzlich späteren Angleichung des Pensionsantrittsalters für Frauen, was einen gesell­schaft­lichen Grund hat, nämlich dass Frauen in unseren Gesellschaften – vor allem im Berufs- und Arbeitsleben – nicht in ausreichendem Maß gleichgestellt sind. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist eine wichtige Forderung (Abg. Neubauer: Seit 50 Jahren hören wir das!), die aber noch immer nicht flächendeckend umgesetzt ist, und die Bürden der Familienarbeit sind in unserer Gesellschaft noch immer nicht gleich verteilt. Daher lehne ich es auch ab, dass immer wieder eine Anhebung des Pensions­antrittsalters für Frauen als Sparmaßnahme diskutiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Wirtschaftsforscher glauben, uns vorrechnen zu müssen, dass der Staat dadurch viel einsparen könnte, dann ist das eine falsche Sichtweise, die wir ablehnen.

Noch ein paar Zahlen, um hier auch die Statistik sprechen zu lassen: Die Zahl der unselbständig Beschäftigten, die älter als 50 Jahre sind, ist um fast 40 000 Personen beziehungsweise um rund 5 Prozent angestiegen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, wozu natürlich die Maßnahmen am Arbeitsmarkt, die geburtenstarken Jahrgänge in


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