Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 241

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schließliche Entscheidung über die Bestellung der Aufsichtsräte in den Hauptversamm­lungen der Beteiligungsunternehmen fällt, und nicht irgendwo anders; dort fällt sie.

Der Punkt, der dahintersteckt, ist, dass wir ja nur in einem der drei Beteiligungsfälle eine Mehrheit haben. Bei der Post haben wir eine Mehrheit, im Bereich Telekom und OMV sind wir über Syndikatsverträge gebunden. Es ist daher nicht so, dass wir hier alleine entscheiden können. Das ist ein Wunschdenken von manchen. Es ist nicht so. Wir haben uns selbstverständlich an die Syndikatsverträge zu halten.

Was die Cooling-off-Phase anlangt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Für mich gilt sie. Ich könnte dort nach Ausscheiden aus dem Amt als Minister nicht ohne zweijährige Cooling-off-Phase eine Aufsichtsratsfunktion oder eine Geschäftsführungs­funktion übernehmen. Für die Politiker gilt sie. Es steht auch ganz genau so drinnen. Auch wenn ich die Qualifikation mitbringe, auch wenn ich Aufsichtsratserfahrung habe, auch wenn ich ein großes Unternehmen geleitet habe – das sind übrigens ebenso Kriterien, die da drinstehen – wäre es für mich nicht möglich, das zu tun. Ich halte das, um das ganz klar zu sagen, für richtig. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) – Ich halte das für richtig, daher ist es unsere Aufgabe, die besten Köpfe zu finden.

Was die strategische Ausrichtung anlangt: Wir sind jetzt in einem Prozess, der diese strategische Ausrichtung neu ordnet. Wir haben derzeit drei Beteiligungen, die müssen wir einmal ordnungsgemäß verwalten und sicherstellen, dass die Aufsichtsräte ent­sprechende Entscheidungen mittragen können. Dann gibt es auch diese im Gesetz bereits festgeschriebenen Möglichkeiten von Varianten, dass wir die neue Gesellschaft als Privatisierungsagentur für Nichtbeteiligungen benutzen. Wir haben auch viele Betei­ligungen des Staates, die nicht in der ÖBIB angelagert sind – von der Großglockner Hochalpenstraße bis zum Studentenheim in Innsbruck. Auch hier haben wir diese Möglichkeit geschaffen.

Es wurde noch die Frage aufgeworfen, welche Kriterien jetzt wirklich angewandt werden. Es ist klargestellt, dass die Auswahlkriterien für Aufsichtsräte in der Beteili­gungs­gesellschaft folgende sind: allgemein anerkannte Leistungen als Unternehmer, Angehörige freier Berufe, Führungskräfte aus der Wirtschaft oder dem öffentlichen Sektor, Persönlichkeiten mit mehrjähriger Erfahrung in Leitungsorganen oder als Aufsichtsratsmitglied eines Unternehmens. Die strengen Unabhängigkeits- und Unvereinbarkeitskriterien im Sinne des Österreichischen Corporate Governance Kodex sind einzuhalten, ebenso eine zweijährige Cooling-off-Phase – also nicht für alle, aber für mich jedenfalls. Wir haben auch klargelegt, dass auch die Bestellung des Nominierungskomitees so zu erfolgen hat, diese Kriterien gelten auch hier.

Ich glaube, mit der Nominierung zweier renommierter Persönlichkeiten aus Österreich ist uns der erste Schritt gelungen, den ich zugesagt habe: Wir wollen die besten Köpfe haben, die diese Auswahlkriterien machen. Ich bin zuversichtlich, dass das gelingen wird. Ich bin aber auch der Meinung, dass es auf der ganzen Welt kein Unternehmen gibt, in dem, so wie in der Vergangenheit in der ÖIAG alt, der Eigentümer außer in der Hauptversammlung keine Einflussmöglichkeit auf sein eigenes Eigentum hat. Daher war sicherzustellen, dass wir hier diese Möglichkeit wieder haben, mit dem neuen Gesetz ist das der Fall.

Diese Entwicklung, die dann in der ÖBIB passieren kann, wurde aufgezeigt, die Türen sind offen, und daher glaube ich, dass das ein richtiger und wichtiger Schritt war, um zurückzukehren, und zwar nicht zu einem von Ihnen vermuteten Proporzsystem, sondern zu einem System, wo die besten Köpfe für das Eigentum der Österreicherin­nen und Österreicher eingesetzt werden. Dafür stehe ich. Ich werde alles dafür tun, damit das auch gelingt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.47

 


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