Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 311

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welche Qualität an dem jeweiligen Standort im Sinne der Optimierung der Leistungen für die Patientinnen und Patienten erbracht wird.

Der Rechnungshof hat in diesem Zusammenhang 18 Krankenanstalten in Salzburg, Vorarlberg und im Burgenland geprüft. Dabei musste er feststellen, dass gerade, was die Qualitätssicherung betrifft, was das Bewusstsein für Qualitätssicherung betrifft, dies unterschiedlichst ausgeprägt ist. Es besteht großer Handlungsbedarf betreffend Qua­litätssicherung – das wird Herr Abgeordneter Rasinger als Gesundheitssprecher sicher­lich auch bestätigen. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit sieht etwa für die einzelnen medizinischen Leistungen Mindestfrequenzen für Operationen vor, das heißt, dass ein Arzt eine bestimmte Anzahl von Operationen durchführen muss, um die Qualität aufrechterhalten zu können.

Die Mehrheit der überprüften Krankenanstalten hatte aber, zumindest bei einzelnen Leistungen, Schwierigkeiten, diese Mindestfrequenzen zu erbringen, was unter anderem darauf hinweist, dass es Schwierigkeiten bei der Leistungsangebotsplanung gibt.

In Salzburg erreichten sieben Krankenanstalten nicht einmal 50 Prozent der Mindest­frequenzen, etwa bei Operationen der Bauchspeicheldrüse, Schilddrüse, von Brust­krebs, Knie und Hüfte. Die gleichen Probleme hatten wir auch in Vorarlberg und im Burgenland, wo die Mindestfrequenzen bei Operationen der Bauchspeicheldrüse und der Schilddrüse ebenfalls bei weniger als 50 Prozent lagen.

Auch im Zusammenhang mit der onkologischen Versorgung stellte der Rechnungshof dringenden Handlungsbedarf fest.

Gleichzeitig gab es erheblichen Handlungsbedarf, was das Hygienemanagement, die Bekämpfung von Krankenhauskeimen, die Fehlermeldesysteme und die Obduktionen betrifft. Das heißt, es gibt Probleme, die Qualität zu sichern. Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass Leistungskonzentrationen zur Erreichung der Mindest­frequen­zen durchgeführt werden beziehungsweise ein Ausbau des Hygienemanagements durchgeführt wird. Nicht zuletzt wäre es notwendig, klare Vorgaben im Bereich der onkologischen Versorgung einzuführen, damit sich die Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass alle Informationen zur Verfügung stehen, um einen optimalen Heilungsverlauf sichern zu können.

Und schließlich wurde im Zuge der Debatte der Bereich „Gebühren“ angesprochen: Auch dort besteht Handlungsbedarf, wie es im Tätigkeitsbericht auch nachzulesen ist, weil Gebühren über die Kostendeckung hinaus eingehoben werden, was dazu führt, dass im Endeffekt eine Gebühr eine Steuer ohne Rechtsgrundlage ist. Es wäre angezeigt, das sehr wohl in Zukunft auch in Blickrichtung auf den Wirtschaftsstandort und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu regeln.

Von Frau Abgeordneter Bayr wurde die internationale Tätigkeit des Rechnungshofes angesprochen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich noch einmal sehr herzlich bei der Ständigen Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen sowie bei Bundesminister Kurz bedanken, denn nicht zuletzt auch im Zusammenwirken mit dem derzeitigen ECOSOC-Vorsitzenden, Botschafter Martin Sajdik, ist es gelungen, dass von Österreich initiiert zwei UN-Generalversammlungsresolutionen beschlossen werden konnten. Das ist einzigartig und, wie gesagt, es zeigt sich auch, wie stark sich Österreich in diesem Fall einbringt.

Nächste Woche findet in Wien ein UN/INTOSAI-Symposium mit mehr als 160 Teil­nehmerinnen und Teilnehmern, zwei Under-Secretary-Generals der Vereinten Natio­nen, einer Vertreterin der Weltbank, der Finanzchefin der Weltbank, der IPU, der Interparlamentarischen Union statt. Beim Symposium geht es darum, was getan wer-


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