Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 310

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worden ist, sehr gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes weitergeben, weil sie jene sind, die die Arbeit leisten und gleichzeitig auch jene sind, die dieses Lob verdienen.

Ich möchte aber auch Ihnen als Rechnungshofpräsident dafür danken, dass Sie immer wieder die Umsetzungsbemühungen des Rechnungshofes unterstützen, sei es mit parlamentarischen Anfragen, sei es mit Entschließungsanträgen, weil damit auch die Wirksamkeit des Rechnungshofes massiv gestärkt wird.

Betrachtet man den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 – das wurde im Rahmen der Debatte bereits erwähnt –, so kommt dadurch der umfassende Aufgabenbereich des Rechnungshofes zum Ausdruck. Der Rechnungshof informiert darin über seine Tätigkeit im Bereich der Wirkungsorientierung, der Korruptionsprävention, der Quali­tätssicherung in Krankenanstalten, der Gebührenhaushalte und nicht zuletzt auch über das Medientransparenzgesetz und das Parteiengesetz. Und er informiert auch über seine internationale Tätigkeit, die von der Frau Abgeordneten Bayr angesprochen worden ist, wo der österreichische Rechnungshof – ich glaube, darauf kann Österreich stolz sein – der erste Ansprechpartner ist, wenn es darum geht, weltweit die externe Finanzkontrolle zu stärken.

Ein paar Worte zum Medientransparenzgesetz sowie zum Parteiengesetz: Da möchte ich erwähnen, dass es sich dabei um zwei sicherlich zweckmäßige Gesetze handelt, wenn es darum geht, die Transparenz zu erhöhen beziehungsweise gleichzeitig auch die Rechenschaftspflicht in Österreich zu stärken. Die tatsächliche Umsetzung bereitet jedoch eine Reihe von Problemen, und zwar nicht nur für den Rechnungshof, was den zusätzlichen Verwaltungsaufwand betrifft, sondern auch für die geprüften Stellen und Parteien. Das Medientransparenzgesetz und das Parteiengesetz sehen zusätzliche Verwaltungsaufgaben sowie prüfungsfremde Aufgaben für den Rechnungshof vor, wodurch auch die Ressourcen des Rechnungshofes in seinem Kernbereich „Prüfen und Beraten“ massiv eingeschränkt werden. Das heißt, allein der Vollzug des Medientransparenzgesetzes beziehungsweise des Parteiengesetzes hat bis dato die Ressourcen von 30 Follow-up-Überprüfungen verschlungen.

Dabei muss erwähnt werden, dass der Rechnungshof seine originären Prüfrechte aber nicht einbringen kann, dass er sein Prüf-Know-how nicht einbringen kann. Selbst dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten bei den Parteien bestehen, kann er nur einen weiteren Wirtschaftsprüfer bestellen, aber selbst keine Prüfungshandlung vornehmen.

Es wurde im Rahmen der Debatte auch ein Problem, ein Sonderproblem ange­sprochen, nämlich dass sich die Kammerunternehmen weigern, ihre Meldungen im Sinne des Parteiengesetzes beziehungsweise Medientransparenzgesetzes abzugeben und dabei auf Erkenntnisse der RTR-Behörde, der Rundfunk und Telekom Regu­lierungs-GmbH, verweisen. Daher können Ihnen diese Meldungen, wie sie vorgesehen wären, eben nicht zur Information zur Verfügung gestellt werden. Der Rechnungshof wird Ihnen aber im 2. Quartal dieses Jahres über diese Probleme gesondert Bericht erstatten.

Gestatten Sie mir aber auch, einen weiteren Bereich anzusprechen, der heute in der Debatte nicht angesprochen wurde, nämlich der Bereich Gesundheit! Sie wissen, dass der Rechnungshof in den letzten Jahren sehr oft die Fragen der Finanzierung des Gesundheitssystems, aber auch der Strukturprobleme geprüft hat. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass, was die Qualität betrifft, Vorgaben da wären, die jedoch teilweise nicht eingehalten werden. Der Rechnungshof hat in seinen Prüfungen darauf hingewiesen, dass eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht davon abhängt, dass ein Standort aufrechterhalten wird, sondern davon abhängt,


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