mit Misshandlungsvorwürfen innerhalb der Polizei umgegangen wird, ein guter Weg ist, ob das tatsächlich objektiv passiert. (Abg. Walter Rosenkranz: Der Vorwurf ist an die Justiz gerichtet!) – Ja, es geht auch um die Justiz.
Ich möchte einen Fall herausgreifen, der auch in der Dringlichen Anfrage thematisiert wurde, weil auch Sie, Herr Rosenkranz, glaube ich, die Frage in den Raum gestellt haben: Welche Art der Opfer schützen Sie eigentlich, Herr Pilz?
Das ist der Fall einer 47-jährigen Wienerin, der Unternehmerin Claudia W., die in der Silvesternacht an einer Tankstelle in Wien von Polizisten angehalten und verhaftet wurde und in diesem Zusammenhang auch Verletzungen davongetragen hat.
Der „Falter“ hat die Geschichte aufgebracht – es ist ein Video von der Tankstelle von dieser Nacht aufgetaucht –, die eigentlich vehement den Schilderungen der Polizei widerspricht. (Abg. Hübner: Ja dann ist es schon , wenn der „Falter“ das aufgegriffen hat!) Ich darf auch in Erinnerung rufen, dass gegen diese Dame ein Verfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung vorliegt.
Frau W. hat uns gebeten, folgende Fakten hier vorzutragen: Ich habe hier – und das haben Sie auch gesagt, man soll Dinge vorlegen – den Amtsvermerk jener Nacht von der Landespolizeidirektion Wien, wo vermerkt ist, wie dieser Raufhandel an der Tankstelle abgelaufen sei. Darin findet sich folgender Satz:
M.L. erfasste einen Arm der Dame und ging mit ihr in Richtung des geparkten Pkws. Die Dame versuchte sich loszureißen und begann die anwesenden Beamten lautstark zu beschimpfen und sich wiederum äußerst aggressiv zu verhalten. – Zitatende. (Ah-Rufe bei FPÖ und ÖVP.)
Nun ist das aber leider nicht das, was man auf dem Video sieht – das muss man klar sagen. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Abg. Walter Rosenkranz: Frau Kollegin Meinl-Reisinger! Was hören Sie denn auf einem Video?) Ich habe hier auch das polizeiamtsärztliche Gutachten aus der Nacht, 4.45 Uhr, aufgenommen in der Gummizelle – die Dame wurde in der Gummizelle untersucht. Die Amtsärztin hat (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Ich möchte wirklich versuchen, es ruhig vorzutragen, ich habe es auch eingangs erwähnt: Ich habe großen Respekt vor den Leistungen der Beamtinnen und Beamten, es geht mir ausschließlich darum, zu zeigen, dass es auch wichtig ist, adäquat zu reagieren, wenn es Misshandlungsvorwürfe gibt, und nicht die Opfer zu Tätern zu machen! (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Die Amtsärztin hat am rechten Handgelenk eine Schwellung und eine Hämatomverfärbung konstatiert, am linken Handgelenk eine Rötung, Kratzer am rechten Unterarm, Kratzer oberhalb des Gesäßes. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Nun wissen wir aber auch von den übersetzten Befunden – die Dame war ja dann im AKH und auch bei anderen Untersuchungen –, dass folgende Verletzungen diagnostiziert wurden: ein Steißbeinbruch, Blutergüsse unterhalb des linken Auges, eine Schädelprellung, beidseitige Knieprellung, Blutergüsse an beiden Handgelenken, Blutergüsse an beiden Schultern, Bluterguss am rechten unteren Schienbein und vielfache Hautabschürfungen am rechten Unterarm. Da gab es dann auch bei einem MRT des linken Kniegelenkes Tage später einen auffallenden Befund: ein flaues Knochenmarködem im Schienbeinkopf. Das heißt, sie hat eine wirkliche Verletzung am Knie gehabt; das Knie hat sich die Amtsärztin gar nicht angeschaut.
Was mich besonders verwundert an diesem Protokoll, ist, dass ein normaler Gang vermerkt ist. Wenn man sich die Aufzählung dieser Verletzungen anhört, dann ist es doch sehr zweifelhaft, dass der Gang normal war.
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