Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 64

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auch vom EU-Parlament in seiner Resolution am 29. April mit überwältigender Mehr­heit gefordert wurde.

Nur so kann sichergestellt werden, dass das neue De-facto-Seenotrettungsprogramm später nicht heruntergefahren oder sogar abgeschaltet wird wie damals Mare Nostrum.

Daher stelle ich heute erneut den Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend Etablierung einer effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungs­mis­sion im Mittelmeer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Einrichtung einer von allen EU-Mitgliedstaaten mitfinanzierten, effektiven und finanziell adäquat ausgestatteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer einzusetzen.“

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Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, dass Sie dies­mal den Antrag entsprechend unterstützen werden – im Einklang mit der von Ihren Kollegen im EU-Parlament beschlossenen Entschließung, im Sinne der von Ihnen auch heute öfters strapazierten Menschlichkeit, im Sinne der Verantwortung, die nicht nur unsere Regierung, sondern auch dieses Hohe Haus zu tragen hat.

Das Seenotrettungsprogramm gebietet die Menschlichkeit. Es rettet Leben, bietet für sich alleine aber natürlich keine Lösung des Flüchtlingsproblems. Wir NEOS fordern daher zwei weitere konkrete Schritte als Teil eines gesamtheitlichen Lösungsansatzes.

Zum Ersten bedarf es der Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik. Die Eckpunkte einer solchen Politik müssen auf jeden Fall Folgendes berücksichtigen: die Abschaffung von Dublin III zugunsten eines fairen Verteilungs­schlüssel der Flüchtlinge auf alle EU-Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Bevöl­kerung, der Wirtschaftskraft und der bereits aufgenommenen Flüchtlinge.

Zum Zweiten bedarf es der Einrichtung einer gemeinschaftlichen Asylbehörde, zum Beispiel durch die Aufwertung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, des sogenannten European Asylum Support Office, des EASO.

Das EASO sollte als Erstes mit der Erstaufnahme von Flüchtlingen betraut werden, bis sie dann entsprechend dem Verteilungsschlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Langfristig sollte diese Behörde aber auch die Asylanträge selbst prüfen. Damit wäre sichergestellt, dass die bereits gültigen Qualifikationskriterien und Auf­nah­merichtlinien, die beschlossen worden sind, europaweit angewendet werden, anstatt der derzeit willkürlichen Aufnahme und der teils menschenunwürdigen Behandlung je nach Staat.

Daher stelle ich einen zweiten Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen betreffend Europäische Solidarität im Umgang mit Asylwerber_innen

 


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