Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 67

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Einsatz von Verbindungsbeamten für Immigrationsfragen in wichtigen Drittstaaten, die Informationen zu Flüchtlingsbewegungen sammeln und die EU-Delegationen unter­stützen.

Viele Fragen lässt dieser Zehn-Punkte-Plan allerdings offen: Welcher EU-Mitgliedstaat beteiligt sich in welcher Form an welchem Vorhaben? Wie soll die geplante Flücht­lingsverteilung konkret aussehen? Tragen alle EU-Mitgliedstaaten diese Pläne mit?

Kurzfristig ist eine effektive, finanziell adäquat ausgestattete Such- und Seenotret­tungs­mission im Mittelmeer, an der sich alle EU-Mitgliedstaatten beteiligen, der wich­tigste Lösungsansatz. Aufgrund mangelnder Finanzierung wurde die Operation der italienischen Marine und Küstenwache zur Seenotrettung von Flüchtlingen (Mare Nostrum), die am 18. Oktober 2013 startete, am 31. Oktober beendet. Die Operation Triton unter Führung der EU-Grenzagentur Frontex begann am folgenden Tag.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Einrichtung einer von allen EU-Mitgliedstaaten mitfinanzierten, effektiven und finanziell adäquat ausge­statteten Such- und Seenotrettungsmission im Mittelmeer einzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

betreffend Europäische Solidarität im Umgang mit Asylwerber_innen

eingebracht im Zuge der Debatte über die EU-Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 74b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Zwecke der Erörterung der Ergebnisse der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015

Am 10. Oktober 2014 hat der Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen zu  "Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme" veröffentlicht. In diesen Schlussfolgerungen stellt der Rat fest, dass die wachsenden Migrationsströme eine Herausforderung darstellen, die durch EU-Maßnahmen im Namen der Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung in Angriff genommen werden müssen.

Laut den Schlussfolgerungen des Rates sollen die EU-Mitgliedstaaten unter anderem auf kurze Sicht Maßnahmen ergreifen, um die umfassende und kohärente Umsetzung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu erreichen. Hierzu müssen alle Mitgliedstaaten vorrangig Investitionen tätigen und Kapazitäten aufbauen, um ein flexibles nationales System für Aufnahme und Asyl zu schaffen, das in der Lage ist, plötzliche Migrationsströme zu bewältigen. Gleichzeitig sollen Mitgliedstaaten, die einem besonderen Druck ausgesetzt sind, Unterstützung erhalten. In diesem Zusam­menhang wird – neben der Erwähnung zweier zahnloser, in der Dublin-Verordnung vorgesehener Instrumente zur Unterstützung – auch festgestellt, dass  Asylwer­ber_innen, die sich in stark belasteten EU-Mitgliedstaaten befinden, auf Staaten, in denen sich weniger Asylwerber_innen befinden, umverteilt werden sollen. Das Letztere allerdings nur auf freiwilliger Basis.

 


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