Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 95

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werterweise den Rechts- und Legislativdienst des Hauses damit beauftragt, ein Gut­achten zu erstellen. Es ist ganz interessant, dass die Gutachter – hier auf Seite 5 – beim Versäumen jener Frist, welche die Verfassung vorsieht, Folgendes meinen:

Bei Fristversäumnis hat der Verfassungsgesetzgeber – also wir – ausdrückliche Konse­quenzen festgelegt. Wenn die Bundesregierung es verabsäumt, und zwar aus welchem Grund auch immer – das ist etwa auch die Meinung des von Ihnen gern zitierten Verfassungsrechtlers Mayer –, rechtzeitig einen Entwurf vorzulegen (Abg. Mag. Kog­ler: ... das Parlament!), kommt Artikel 51a B-VG zur Anwendung. Artikel 51a Abs. 1 B-VG bestimmt, dass im Fall der verspäteten Vorlage auch der Nationalrat durch Antrag seiner Mitglieder den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes einbringen kann.

Na, wo ist Ihr Entwurf? – Sie hätten die Möglichkeit gehabt (Abg. Mag. Kogler: Also so was von scheinheilig!), heute oder auch schon im Oktober einen Entwurf vorzulegen. (Abg. Mag. Kogler: Scheinheilig sind Sie, wie immer in solchen Debatten!) Diese Mög­lichkeit haben Sie, aber Sie wollen ja über Ihre Vorschläge nicht diskutieren. Sie wür­den lieber über unsere Vorschläge diskutieren, was zwar für uns spricht (Abg. Bucher: Ist das eine Budgetdebatte?), aber sehr anständig ist es nicht, dass Sie das kritisieren und selbst in der ganzen Debatte nicht einen einzigen Vorschlag zum Budget einbringen.

Dann heißt es aber in diesem Gutachten auf Seite 5 weiter: Artikel 51a Abs. 2 B-VG re­gelt weiter, dass, wenn eine Regierungsvorlage nach Einbringung – nach Einbrin­gung – eines Initiativantrages eingereicht wird, der Nationalrat immer noch sagen kann: Wir beschäftigen uns aber mit der Regierungsvorlage.

Meine Damen und Herren, da von einem „Verfassungsbruch“ zu reden und in der An­rede – wie es Kollege Strache gemacht hat – den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Vizekanzler als „Verfassungsbrecher“ anzureden: Das entspricht bei Weitem nicht der Situation!

Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist es schon bemerkenswert – praktisch alle Rednerinnen und Redner haben darauf hingewiesen –, dass wir uns in einer wirt­schaftspolitisch nicht wenig dramatischen Situation befinden. Das ist ja wohl auch Common Sense, und eine Reihe von Maßnahmen haben wir in diesem Haus auch ge­meinsam beschlossen. In Wirklichkeit reden wir von der größten wirtschaftlichen Krise seit den dreißiger Jahren, die Österreich relativ – das ist klarerweise nur ein relativer Ansatz – gut überstanden hat, aber auch nur deshalb, weil man massiv gegengesteuert hat.

Man hat richtige Maßnahmen gesetzt, etwa im Arbeitsmarkt. Wir haben alle miteinan­der natürlich nicht sicher davon ausgehen können, dass etwa eine Maßnahme wie die Kurzarbeit am Ende nicht auch in eine Arbeitslosigkeit führt. Das ist Gott sei Dank zum überwiegenden Teil nicht der Fall gewesen. Die Menschen haben heute wieder Arbeit und Beschäftigung, und die Arbeitslosenzahlen sinken, meine Damen und Herren! Das ist die positive Botschaft auch des heutigen Tages.

Wir haben im Bereich der Banken und des Finanzmarktstabilisierungspaketes, glaube ich, wesentliche und richtige Maßnahmen gesetzt, die den Finanzkreislauf am Leben erhalten und die sicherstellen, dass es Investitionen geben kann und dass die Wirt­schaft entsprechend agieren kann.

Aber wir müssen uns auch die Verursacher der Krise anschauen! Das sind auf der einen Seite natürlich heillose Spekulanten. Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, sind das aber auch Staaten, die so tun, als wäre das Geld abgeschafft! Das sind Staaten, die so tun, als gäbe es kein Morgen, Staaten, die in ihrer Finanz- und Wirtschaftspolitik nicht an die nächste Generation denken.

Meine Damen und Herren, wir wollen es anders machen. Wir wollen ein Budget vorle­gen, das ausgewogen ist, in dem die soziale Symmetrie stimmt (Abg. Grosz: Das glaubt


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