Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 222

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cher verzeichnen und spielte in seinem ersten Jahr weltweit insgesamt 70 Millionen US-Dollar ein. (Einspielergebnis in Millionen US-Dollar: D: 19,1, USA: 11,0, F: 10,8, E: 6,2, GB: 5,2, I: 4,5, AUS: 2,3, NL: 2,2)

Der Vergleich mit der Filmförderung in Deutschland zeigt, dass dort jährlich insgesamt 200 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet werden. Zusätzlich wurde 2007 das deutsche Produktionskostenerstattungsmodell – auch Filmzulage genannt – eingerich­tet, wofür jährlich 60 Millionen Euro aufgewendet werden.

Das deutsche Modell, die sogenannte Filmzulage (Staatsminister Bernd Neumann CDU/CSU) will insbesondere kleine und mittlerer Nachwuchsproduzenten fördern. Je­dem Produzenten in Deutschland, der einen Kinofilm herstellt, werden zwischen 16 und 20 % der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten erstattet.

Dieses Produktionskostenersatzmodell ist unbürokratisch, transparent und berechen­bar. Diese Zulage wird automatisch, also ohne Jury-Entscheidungen, als Zuschuss, oh­ne Einschaltung teurer Berater und zusätzlich zur bereits bestehenden Förderung ver­geben.

Jeder Film, für den eine Zulage beantragt wird, müsse zuvor einen so genannten kul­turellen Eigenschaftstest bestehen und eine bestimmte Punktzahl erreichen.

Das deutsche Modell bewirkt kurzfristige und unmittelbare Barmitteleffekte für die Pro­duzenten. Diese können damit schnell und unbürokratisch ihre Finanzierung abschlie­ßen. Und sie können leichter finanzkräftige internationale Koproduktionspartner gewin­nen. Zugleich wird es leichter, zur Finanzierung von Filmprojekten Privatkapital zu mo­bilisieren.

Auf Österreich umgelegt, ginge es in erster Linie um österreichische Produzenten. Nur sie könnten einen Antrag stellen. Das hieße, dass sich jeder ausländische Produzent einen Koproduktionspartner in Österreich suchen müsste, wenn er von der Produk­tionskostenerstattung profitieren wollte. Dieses Anreizmodell für die Filmproduktion stellt sowohl für den Arbeitsmarkt als auch die Volkswirtschaft einen Hebel dar.

Wirtschaftlicher Erfolg und künstlerische Qualität sind vereinbar. Die Zeiten, in denen sich Produktionsunternehmen mit der Ausrede "sie würden einen "Kunstfilm" produzie­ren und dieser müsse deshalb mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt werden", müs­sen vorbei sein. Heute muss sich jeder Produzent auch an den wirtschaftlichen Reali­täten orientieren.

Film ist nicht nur Kulturgut, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor und gewährleistet, wenn er erfolgreich ist, auch Rückflüsse.

Es darf in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass in Österreich der erfolglose Film, der keinen Zugang zum Publikum findet, gefördert wird.

Seit 2004 beweisen Jahr für Jahr die Filmwirtschaftsberichte, dass der österreichische Film kaum ein Publikum findet. Nachdem dieser Bericht eingeführt wurde, um kulturpo­litischen Entscheidungen zu dienen, müssen kulturpolitische Konsequenzen gezogen werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes unter folgenden Gesichtspunkten vorsieht:

 


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