Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
20.43
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Frau Minister Schmied hat gerade ausgeführt, wie die Verträge zum Staatsopernorchester ausschauen, daher nur ein Wort zu den Wiener Philharmonikern.
Was wünschen wir uns? – Natürlich wünschen wir uns bei den Wiener Philharmonikern gleiche Chancen für Frauen wie für Männer in diesem weltberühmten Orchester. Das spielt es derzeit aber leider nicht. Warum? – Herr Kollege Rosenkranz hat es angesprochen: weil die Wiener Philharmoniker ein privater Verein sind. Einem privaten Verein kann niemand vorschreiben, wen er beschäftigt, einem privaten Verein kann niemand vorschreiben, welche Mitglieder er aufnimmt und welche nicht.
Zur Frage Quote, für die sich die Fraktion der Grünen sehr einsetzt: Eine Frauenquote würde bei einem privaten Verein gar keinen Sinn machen. Hier hat die Quote überhaupt keine Chance und ist daher zahnlos.
Dennoch ein Kompliment dem Antragsteller, dem Abgeordneten Zinggl: Kompliment an Sie, solche Männer brauchen wir, Männer, die sich für die Chancengleichheit der Frauen so einsetzen – nachahmenswert! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.44
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.44
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Ministerin! Hohes Haus! Der Antrag der Kollegin Unterreiner betreffend Kunstsponsoring wurde von uns im Kulturausschuss abgelehnt, und zwar deshalb, weil der Antrag eine Rücknahme der staatlichen Kunstförderung fordert und hin zu einem verstärkten privaten Sponsoring geht.
Wir wollen und bekennen uns ganz klar zur Verantwortung des Staates in der Kulturförderung, denn für die Entfaltung der Kulturinstitutionen in künstlerischer Sicht sind eine gesetzlich abgesicherte Basisabgeltung und mehrjährige Investitionspläne wichtige Eckpunkte.
KünstlerInnen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum öffentlichen Diskurs und damit zu einer pluralistischen Grundordnung unseres Staates. Und ja, Förderprogramme für zeitgenössische Kunst müssen natürlich laufend weiterentwickelt und dem sich ändernden Kunstbegriff angepasst werden. Daher möchte ich hier auch noch drei wichtige Förderungsschwerpunkte ansprechen:
Erstens: die Förderung des Nachwuchses, um auch jungen KünstlerInnen Chancen auf dem nationalen und internationalen Kunstmarkt zu geben.
Zweitens: die Förderung von Frauen im Kunst- und Kulturbetrieb, da diese oft strukturell benachteiligt sind.
Drittens: die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft. – Lassen Sie mich auf diesen Punkt etwas ausführlicher eingehen.
Gerade in den letzten Jahren hat die Kultur- und Kreativwirtschaft einen unverzichtbaren Beitrag zum Wirtschaftswachstum geleistet. Die Kultur- und Kreativwirtschaft schafft Arbeitsplätze und trägt zur Unverwechselbarkeit unserer Gesellschaft bei. Die Mehrheit dieser Kulturbetriebe sind Klein- und Kleinstunternehmen, und damit sie die Chancen der Globalisierung und Digitalisierung nützen und ihr volles kreatives und wirtschaftliches Potenzial besser entfalten können, müssen wir geeignete Rahmenbedin-
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