In § 2 werden die Beträge in der UG 12 – Äußeres für die Jahre 2016 bis 2019 wie folgt geändert:
Untergliederung |
Bezeichnung |
2016 von |
Abzuändern um Millionen Euro |
2016 auf |
12 |
Äußeres |
400,366 |
38 |
438,366 |
Untergliederung |
Bezeichnung |
2017 von |
Abzuändern um Millionen Euro |
2017 auf |
12 |
Äußeres |
404,452 |
98 |
502,452 |
Untergliederung |
Bezeichnung |
2018 von |
Abzuändern um Millionen Euro |
2018 auf |
12 |
Äußeres |
398,063 |
158 |
556,063 |
Untergliederung |
Bezeichnung |
2019 von |
Abzuändern um Millionen Euro |
2019 auf |
12 |
Äußeres |
396,398 |
218 |
614,398 |
Begründung
Internationale Krisen, Konflikte und Kriege, Armut, Hunger und Krankheiten, sowie Klimawandel, Naturkatastrophen sind globale Herausforderungen. Deren friedvolle und nachhaltige Lösungen müssen in enger konzeptioneller Zusammenarbeit auf bilateraler, europäischer und internationaler Ebene erarbeitet werden. Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit bieten eine wichtige Basis für nachhaltige globale Politik. Die österreichische Entwicklungspolitik hat sich zum Ziel gesetzt, Armut zu bekämpfen, gute Regierungsführung in Partnerländern zu stärken, menschliche Sicherheit zu erreichen und die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt zu gewährleisten. Dafür hat sich Österreich insgesamt verpflichtet, 0,7% des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen.
Österreich ist jedoch meilenweit davon entfernt, eine gesamtstaatliche entwicklungspolitische Strategie, ein transparentes System und die Erreichung des vereinbarten 0,7%-Ziel zu gewährleisten. Die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen sanken von 0,52% des BNE (1.266 Mio Euro) im Jahr 2005 auf 0,26% (863 Mio Euro) im Jahr 2014. Im europäischen Vergleich wurde somit ein beschämender Tiefstand erreicht.
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