Das Außenministerium (UG 12 Äußeres) ist unter anderem zuständig für die Koordination der Entwicklungspolitik, für die finanzielle Ausgestaltung der Humanitären Hilfe (Auslandskatastrophenfonds), der multilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungspolitik sowie für die direkte gestaltbare Entwicklungszusammenarbeit (Austria Development Agency). Nach den Zahlen des vorgelegten Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 werden diese Bereiche jedoch finanziell nicht aufgestockt und somit nicht mit zusätzlichen Mitteln versehen. Die Erhöhung des Budgets ist notwendig, um den nächsten Schritt in Richtung des Zieles von 0,7% des BNE zu erreichen.
Als ersten Schritt zur nachhaltigen, langfristigen und verlässlichen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe soll der Auslandskatastrophenfonds mit 20 Millionen Euro pro Jahr dotiert werden (plus 15 Millionen), die bilaterale, direkt gestaltbare, Entwicklungszusammenarbeit - welche von erfahrenen und kompetenten Organisationen implementiert wird - soll im Jahr 2016 auf 100 Millionen (plus von rund 23 Millionen Euro), in den nächsten Jahren um jeweils 60 Millionen Euro aufgestockt werden.
Deswegen ist es notwendig, die Obergrenzen für die Auszahlungen in der Untergliederung 12 wie folgt zu erhöhen:
2016: Erhöhung der bilateralen direkt gestaltbaren EZA auf 100 Mio. Euro, Auslandskatastrophenfonds auf 20 Mio. Euro
2017: Erhöhung der bilateralen direkt gestaltbaren EZA auf 160 Mio. Euro, Auslandskatastrophenfonds auf 20 Mio. Euro
2018: Erhöhung der bilateralen direkt gestaltbaren EZA auf 220 Mio. Euro, Auslandskatastrophenfonds auf 20 Mio. Euro
2019: Erhöhung der bilateralen direkt gestaltbaren EZA auf 280 Mio. Euro, Auslandskatastrophenfonds auf 20 Mio. Euro
Neben der Erhöhung der direkten gestaltbaren Mittel der Entwicklungszusammenarbeit und des Auslandskatastrophenfonds ist eine gesetzliche Verankerung eines Stufenplans zur Erhöhung der Gesamtmittel für Entwicklungszusammenarbeit gefordert, nicht zuletzt auch vonseiten der OECD . Das aktuell gültige Regierungsübereinkommen, welches explizit einen Stufenplan zur Erreichung des 0,7%-Ziels vorsieht, muss von der Bundesregierung rasch in die Tat umgesetzt werden.
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Präsidentin Doris Bures: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 2 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15.04 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Stirbt der Wirt, stirbt das Dorf – SPÖ und ÖVP zerstören österreichisches Kulturgut“ (1136/A)(E)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 1136/A(E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich die Verlesung durch den Schriftführer.
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