stelligen Bereich verursachen wird. Die von der Regierung propagierte Kostenneutralität für die Unternehmer können die Praktiker nicht sehen. Die Angst vor neuen Grenzziehungen ist groß, da die Betroffenen nicht selten täglich bis zu 14 Stunden für einen monatlichen Umsatz in der Höhe von € 1.250.- bzw. für einen Jahresumsatz von € 15.000.- arbeiten müssen. Weitere Mehrbelastungen sind daher als existenzbedrohend anzusehen. Am Ende werden mehr Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten stehen - eine der wenigen Konstanten in der Regierungsarbeit.
Verwaltungsreform „Nein Danke!“ – Zwangsmaßnahmen „Aber ja doch!“
Eine umfassende Verwaltungsreform wird es mit dieser Bundesregierung nicht geben, aber unter dem Deckmäntelchen der Abgabenprüfung soll es möglich sein, vereinfacht in Konten Einsicht zu nehmen sowie sämtliche Konten von Privatpersonen und Unternehmen zentral zu registrieren. Auch sollen Banken verpflichtet werden, bei höheren Kapitalabflüssen Mitteilung zu erstatten und das sogar rückwirkend. Diese Maßnahmen stellen alle Unternehmer unter Generalverdacht und widersprechen dem oftmals geäußerten Versprechen der rot-schwarzen Bundesregierung, das Bankgeheimnis zu bewahren. So versprach beispielsweise der Bundeskanzler am 14.04.2013 in der Tageszeitung ÖSTERREICH:
„(…)Das Bankgeheimnis für Inländer bleibt, gleichzeitig wollen wir uns am Datenaustausch für Ausländer beteiligen.(…) Das Bank-Geheimnis wird noch sehr lange in Österreich gelten, weil es in Verfassungsrang ist und daher nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit abgeschafft werden kann. Und die gibt es nicht.“
Auch stellen die geplanten gläsernen Konten eine Festschreibung des Misstrauens der Regierung gegenüber den Unternehmern dar und widersprechen der bestehenden Bundesverfassung. Die Brechung des Bankgeheimnisses werden SPÖ und ÖVP nicht im Alleingang schaffen, dazu brauchen sie eine Zweidrittelmehrheit, die sie – dem Wähler sei Dank – nicht besitzen. Es wird aber aufmerksam zu beobachten sein, welche Oppositionspartei der Bundesregierung die verfassungsrechtliche Mehrheit für einen weiteren Schritt in Richtung des gläsernen Menschen und in Richtung Überwachungsstaat sichert, um sich so einen Platz am öffentlichen Futtertrog der nächsten Bundesregierung zu sichern.
Alles in allem scheint es nicht mehr weit bis zu einem kompletten Bargeldzahlungsverbot und einer Bilanzierungspflicht auch für Privatpersonen.
Der tüchtige Unternehmer und seine natürlichen Feinde – SPÖ und ÖVP!
Der aktuelle Finanzminister reiht sich nahtlos in die Reihe der „Versprechensbrecher“ ein: Keine neuen Steuern war auch sein ursprüngliches Motto. Laut Planungen sollen nun Anpassungen der USt. von 10% bzw. 12% auf 13% in Bereichen wie Beherbergung, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel, Holz oder Ab-Hof Wein stattfinden. Auch droht eine Anhebung der Kapitalertrags- und Immobilienertragssteuer. Steuererhöhungen sind in Wirklichkeit nichts anderes als neue Steuern. Dieser perfide Bruch von Wahlversprechen durch SPÖ und ÖVP ist damit doppelt unappetitlich.
Hervorzuheben ist insbesondere, dass von der Umsatzsteuererhöhung besonders wieder Kleinbetriebe betroffen sind. Jene, die es am Markt ohnehin schon schwer genug haben und gegenüber ausländischen Anbietern – wie z.B. aus Deutschland (7% Steuersatz) oder der Schweiz (3,5% Steuersatz) – überhaupt nicht mehr konkurrenzfähig sind.
Die Auswirkungen einer erhöhten Umsatzsteuer bleiben natürlich der heimischen Gastronomie nicht verborgen. So ließ die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) mit einem eigenen Gutachten feststellen, dass eine Umsatzsteueranhebung auf 13% 750.000 weniger Nächtigungen bedeutet und damit einen Wertschöpfungsverlust von
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite