nehmung nach keiner der Folgeredner es wieder verwendet hat. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Strache: Wer weiß!) – Meiner Wahrnehmung nach; ich war nicht ständig im Saal.
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Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich erkenne keinen Wunsch des Berichterstatters auf ein Schlusswort.
Somit gehen wir in den umfangreichen Abstimmungsvorgang ein. Ich bitte um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Abstimmung über den Gesetzentwurf in 616 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Verlangen auf namentliche Abstimmung über diesen vor.
Weiters liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Podgorschek, Mag. Rossmann sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Nachbaur vor.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile in namentlicher Abstimmung, anschließend über die von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 1 und § 2 Untergliederung 12 eingebracht.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher selbstverständlich so vor.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel, den sie in ihren Tischladen finden, in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem vorliegenden Abänderungsantrag ihre Zustimmung erteilen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dem nicht ihre Zustimmung erteilen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin, Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie später dabei ablösen. – Bitte, Frau Schriftführerin.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schriftführer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)
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