Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 30

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Steuerreform ist, auch noch eine große Wohnbauoffensive gestartet, die es uns ermöglicht, den Markt wieder anzukurbeln.

Ein Teil dieser Gegenfinanzierung – und das ist ja ein Teil Ihrer Ausführungen – kommt aus der Betrugsbekämpfung, ein Teil kommt aus den Förderungen, ein Teil kommt aus den Einsparungen in der öffentlichen Verwaltung. Wenn man sich das Betrugs­bekämpfungspaket anschaut, so wird immer wieder gesagt, 1,9 Milliarden € seien nicht realistisch. Wenn man das nachrechnet, sind das 1,4 Prozent des gesamten Steuer­aufkommens. Daher halten wir das für durchaus realistisch. Aber dazu braucht man Instrumente, um das auch realisieren zu können.

Was den Generalverdacht anbelangt, so scheint mir das doch so zu sein, dass dieses Argument vordergründig gebracht wird, so ähnlich, als würde man argumentieren: Wenn wir ein Auto fahren, sind wir verpflichtet, ein Autokennzeichen zu haben. Dafür gibt es ein Register, in dem man sich in jeder Bezirksverwaltungsbehörde anschauen kann, wer der Fahrzeughalter ist. Und wir sagen nun, dies sei ein Generalverdacht dafür, dass jeder, der ein Autokennzeichen hat, automatisch ein Verkehrssünder ist. Wenn Ihre Lösung darin besteht, dass wir die Autokennzeichen abschaffen und den Polizisten die Radarpistolen wegnehmen, dann werden wir nicht wirklich weiterkom­men. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Hat das jemand gesagt? – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Daher haben wir uns entschlossen, die Themen Betrugsbekämpfung und Steuerhin­terziehung sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene anzugehen. Ich stehe auch dazu. Wir haben wesentliche Impulse auch auf europäischer Ebene ge­setzt, um das realisieren zu können.

Klar ist, dass durch den Steuer- und Sozialbetrug enorme Schäden vorhanden sind. Und wenn wir das weiter nicht in entsprechender Form überprüfen und nicht angehen können, dann wird dieser Schaden eben entsprechend groß sein, und zwar gilt das sowohl auf internationaler Ebene – wo alleine der Mehrwertsteuerbetrug, der im Karus­sellbetrug funktioniert, über 17 Milliarden € ausmacht – als auch auf nationaler Ebene. Deshalb haben wir uns ja in der Bundesregierung dazu entschlossen, dass es eine dringende Voraussetzung ist, die Redlichen vor den Unredlichen zu schützen. Dazu brauchen wir aber auch Instrumente.

Zum Punkt Bankgeheimnis und Kontenregister: Wir sind internationale Verpflich­tungen mit der OECD eingegangen. Wir haben den OECD-Standard fixiert. Wir haben uns verpflichtet, ab 2017 Daten im internationalen Datenaustausch zu liefern. Wir haben uns daher entschlossen, ein solches Kontenregister einzuführen, wie es übri­gens in vielen Ländern Europas der Fall ist. Das, was da mit Deutschland argu­mentiert wird, hat natürlich mit dem, was Österreich anbelangt, überhaupt nichts zu tun, denn in Deutschland darf in alles hineingeschaut werden – auch in den Arbeitsmarkt, in den Sozialbereich. (Abg. Strolz: Die haben auch so angefangen wie wir!) Das ist alles nicht vorgesehen, und daher würde ich schon meinen: Bleiben wir bei den Tatsachen, die der Gesetzentwurf dann auch beinhalten wird! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Die Frage dieses zentralen Kontenregisters bedeutet aber auch, dass in Zukunft in dieses Kontenregister nicht hineingeschaut werden kann, bevor nicht ein abgaben­rechtliches Verfahren eingeleitet ist. Es ist also völlig falsch, zu behaupten, dass wir in die Konten hineinschauen können. Wir können nicht einmal das Kontenregister auf­rufen, ohne ein abgabenrechtliches Verfahren eingeleitet zu haben. Dann ersparen wir uns aber, mehrere hundert Anfragen an die Banken zu schicken, um herauszufinden, wer wo ein Konto hat, denn das ist dann im Kontenregister zu sehen.

 


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