Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 587 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Dieser Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 634 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Ich weise den Antrag 912/A(E) dem Finanzausschuss zu.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 635 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 636 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 637 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 638 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer sich für diesen Antrag ausspricht, der möge bitte ein Zeichen geben. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Für die Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet werden. Diese tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
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