Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 140

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hängigen Gutachten, was die Wirkung von Additiven bei Dieselkraftstoff angeht. Die Basis für dieses Gutachten sind ausschließlich Herstellerangaben; und es geht hier um eine theoretische Ermittlung des Energiesparwertes.

Es gibt keinen einzigen schlüssigen Nachweis dafür, dass es diese Energieeinspa­rungen gibt, und da zitiere ich auch aus einem Factsheet des Fachverbandes der Mi­neralölindustrie, das auf der Seite der Wirtschaftskammer zu finden war. Mittlerweile ist dieses Factsheet vom Netz, aber wir haben es uns gesichert, und da steht drinnen: Durch sogenannte Zubehöradditive kann in der Regel keine Verbesserung mehr erzielt werden. Die Wirkungsweise dieser Mittel ist meist weder wissenschaftlich noch mess­technisch nachweisbar. – Zitatende. Es gibt also keine fachliche und keine schlüssige Nachweisbarkeit der tatsächlichen Einsparung durch diese Additive.

Diese 0,6 Prozent sind von Jahr zu Jahr zu erzielen. Wie wollen Sie das auch nach­weisen, Herr Minister? – Tanken wir dann irgendwann nur noch Additive?! – Keine Ah­nung. Vielleicht können Sie es uns erklären; ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das erklären können.

Aber jetzt komme ich zum noch kritischeren Teil, zu den Wirkungen, die diese Maß­nahme haben könnte. Sie schreiben in Ihrer Beantwortung, dass Sie von Effizienzstei­gerungen von 0,7 Prozent ausgehen. Die Verpflichtung der Tankstellenbetreiber sowie aller EnergielieferantInnen liegt bei 0,6 Prozent. Das heißt, wenn diese Maßnahme so anerkannt wird, kommt es zu einer Übererfüllung durch die Tankstellenbetreiber. Da­durch wird der Markt mit Zertifikaten geschwemmt, andere Verpflichtete können diese Zertifikate billig kaufen, und dieses Gesetz, die Energiesparverpflichtung und -leistung, die wir erbringen wollen, werden dadurch völlig ausgehebelt und sabotiert. (Abg. Pirkl­huber: Richtig! Unglaublich!)

Statt Energiesparmaßnahmen, die verpflichtend zu erbringen sind, schaffen Sie durch diese Anrechnung einen Anreiz dafür, mehr Dieselkraftstoff und Benzin zu verkaufen – und das im Jahr der entscheidenden Klimakonferenz in Paris. (Abg. Pirklhuber: Ein Trick!)

Dass das Wirkung hat, hat sich offensichtlich herumgesprochen. Ich zitiere hier den neu­en Fachverbandsobmann Energiehandel der WKO, Jürgen Roth, der laut einer APA-OTS-Aussendung vor Kurzem sagte:

„Wir haben für den Energiehandel – vor allem für die Tankstellenbetreiber – in Punkto Energieeffizienzgesetz im vergangenen Jahr viel erreicht und werden den von uns ein­geschlagenen Kurs konsequent fortsetzen.“

Ich glaube ihm, dass er viel erreicht hat, wenn diese Maßnahme anerkannt wird, näm­lich viele Profite für seine Branche, aber leider auch sehr viel Schaden für die Umwelt, für den Klimaschutz und auch für die KonsumentInnen, denn das, was Sie hier tun, ist KonsumentInnen-Täuschung, weil KonsumentInnen vorgegaukelt wird, sie würden etwas für den Umweltschutz, für den Klimaschutz tun. Tatsächlich werden Additive bei­gemengt, die keinerlei Wirkung haben. (Abg. Pirklhuber: Ein Geschäft ist es!) Sie wol­len lediglich die Tankstellenbetreiber billig davonkommen lassen, um sozusagen die Pro­fite auch noch anzukurbeln. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist noch dazu völlig unnötig, weil der Gesetzgeber eben genau für Branchen, die sich vielleicht schwertun, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, Regelungen im Gesetz vor­gesehen hat. Wir haben den Abtausch von Maßnahmen zwischen unterschiedlichen Unternehmen vorgesehen. Wir haben die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen vorge­sehen. Es ist hier also absolut nicht notwendig, Scheinlösungen zu finden, Täuschun­gen zu machen, sondern es gibt Möglichkeiten im Gesetz.

Herr Minister, ich fordere Sie dringend auf, ziehen Sie die Reißleine, noch bevor diese Verordnung in Begutachtung geht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Umweltminis-


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