te haben wir einen Antrag der Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP vor uns liegen, in dem es darum geht, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine gemeinsame humanitäre Asylpolitik, insbesondere für menschenwürdige, rasche und faire Asylverfahren einsetzen möge.
Das ist ein ziemlicher Widerspruch zu dem, was die Frau Innenministerin am 12. Juni der APA gesagt hat – ich zitiere –:
„Selbstverständlich werden wir neue Anträge annehmen und neue Asylwerber registrieren. Aber die Verfahren und damit auch der Familiennachzug wird gestoppt. Weil wir jetzt einmal nur noch Rück- und Abschiebungen behandeln, um auch unsere Attraktivität zu senken.“ – Zitatende.
So viel zu einer solidarischen und gemeinsamen Asylpolitik auf EU-Ebene.
Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, das Bauamt würde sagen: Pfoah, es sind in letzter Zeit so viele Baubewilligungsanträge hereingekommen, das schaffen wir einfach nicht mehr. Wir lassen diese Baubewilligungsanträge einfach liegen, wir werden uns jetzt auf die Ablehnung der eingetroffenen Anträge oder auf die Ungültigerklärung der bereits erteilten Bewilligungen konzentrieren, weil einfach zu viele Anträge da sind. Wir werden sie jetzt nicht mehr bearbeiten, wir werden sie liegen lassen! – Die Hölle wäre los, und zwar völlig zu Recht!
Menschen, die Anträge gestellt haben und von einer Behörde erwarten dürfen, dass diese Anträge auch rechtsstaatlich und ohne unnötigen Aufschub behandelt werden, würden sagen: Entschuldigung! Wie komme ich dazu, wenn das Amt sagt: Es sind einfach zu viele Anträge da, die lasse ich jetzt liegen!?
Übrigens wäre das klarer Amtsmissbrauch, eine Ressortleiterin, die ihre Behörden anweist und sagt: Jetzt lassen wir die Anträge einmal ein paar Monate liegen! Und sie sagt auch noch freimütig dazu: Ich möchte damit nämlich die anderen EU-Innenminister unter Druck setzen! Deshalb bauen wir bei uns im Land einfach einen Antragsrucksack auf – das müssen zwar wieder wir zahlen, denn diese Anträge müssen abgearbeitet werden, das macht aber nichts, das mache ich einfach so.
Dann hat es natürlich zu Recht einen großen Aufschrei gegeben. Es gab Rechtsanwälte, die bei uns angefragt haben: Wie meint das die Frau Innenministerin jetzt? Das wäre doch glatter Amtsmissbrauch! – Und aufgrund der massiven Kritik von Menschenrechtsorganisationen, von Grünen, auch von NEOS, von vielen engagierten Menschen ist die Frau Innenministerin am nächsten Tag ein Stück zurückgerudert, hat gesagt: Nein, nein, es war nicht so!
„Sie habe ,keine Weisung zum Nichtstun‘ erteilt ()“, hat sie am nächsten Tag gesagt.
„() überhaupt habe es sich um keine für Beamte bei Strafe zu befolgende Anordnung gehandelt, sondern nur um ,eine Managementanleitung‘ ohne Weisungscharakter.“
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich glaube, wir alle können davon ausgehen, dass Sie eigentlich wissen müssten, dass Sie sich nicht in der Sandkiste befinden, sondern dass Sie die Innenministerin der Republik Österreich sind und dass Sie nicht einfach mir nichts, dir nichts einen Tag ankündigen können: Ach, ich bin überfordert, ich lasse jetzt die Anträge einfach liegen, und damit will ich auf EU-Ebene meinen Kollegen und Kolleginnen eins auswischen!, und am nächsten Tag sagen: Nein, nein, es war nicht so gemeint, es war nicht einmal eine Weisung, es war „eine Managementanleitung“!
Sie sind damit natürlich gescheitert. Sie sind mit diesem Versuch, Amtsmissbrauch anzukündigen, blanken Amtsmissbrauch anzukündigen, gescheitert und mussten zurückrudern und sagen, es sei nicht so gemeint gewesen. Sie haben einen Tag oder zwei Ta-
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