ge später wieder das Gegenteil behauptet und gesagt: Na, na, jetzt bearbeiten wir eigentlich nichts außer Abschiebungen und Zurückschiebungen, sogenannte DublinFälle.
Aber dann war es auch schon wurscht, denn dieses ständige Hin und Her – habe ich gesagt, habe ich nicht gesagt –, ist sehr unglaubwürdig.
Nächste Baustelle: Sie haben am 29. Mai über die APA verkündet: Mikl-Leitner ermöglicht Schubhaft für Dublin-Fälle.
Es wurde zwar vor Kurzem hier ein Gesetz beschlossen, übrigens eine Regierungsvorlage aus Ihrem Haus, eine Änderung des sogenannten Fremdenpolizeigesetzes und der Asylgesetze, die Ihre Unterschrift trägt, aber Sie haben gesagt: Das ist mir zu spät!
Und das Inkrafttreten dieser Neuerung, die das Parlament mehrheitlich, mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen hat, war der Frau Innenministerin einfach zu spät.
Und was macht sie dann? – Sie macht eine rechtswidrige Verordnung und sagt: Ich ziehe das einfach vor, was eigentlich mit 1. Juli in Kraft treten würde. Ach, kein Problem, mache ich einfach! (Die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe.)
Dem steht der Rechtsstaat im Weg, weshalb es auch schon Entscheidungen vom Bundesverwaltungsgericht der Republik Österreich gibt – eine Kopie habe ich mitgebracht –, wo ganz oben und ganz fett gedruckt draufsteht: „IM NAMEN DER REPUBLIK!“
Und dann geht es weiter mit:
„I. Der Beschwerde hinsichtlich des Schubhaftbescheides wird gemäß () stattgegeben, und dieser“ – nämlich der Schubhaftbescheid, der auf diese rechtswidrige Verordnung der Frau Bundesministerin zurückgeht – „für rechtswidrig erklärt.“
Weiters: „II. Der Beschwerde hinsichtlich der Anhaltung in Schubhaft wird () stattgegeben und die Anhaltung () für rechtswidrig erklärt.“
„() wird festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen nicht vorliegen.“
Sie sind auch damit auf der ganzen Linie gescheitert, sehr geehrte Frau Innenministerin, nämlich mit dem Versuch, den Rechtsstaat mit Füßen zu treten, eine rechtswidrige Verordnung zu machen, zu sagen: Ach, das Gesetz, das das Parlament beschlossen hat, tritt mir zu spät in Kraft! Das ziehe ich jetzt mit einer Verordnung ein bisschen vor! (Abg. Walter Rosenkranz: Können wir das ganze Erkenntnis vorgelesen bekommen?! Das ist zu wenig! Bitte das Ganze!)
Und das alles zusätzlich zu der Unfähigkeit, die leider zu diesen Zelten geführt hat. Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie sind seit über vier Jahren Innenministerin der Republik, etwas länger dauert der Syrienkrieg an. Sie hätten, wenn nicht im ersten Jahr, dann im zweiten Jahr, wenn nicht im zweiten, dann im dritten Jahr, wenn nicht im dritten, dann im vierten Jahr davon ausgehen können, ja davon ausgehen müssen, dass die Flüchtlingszahlen auch bei uns steigen werden. Sie sind für die Erstaufnahme zuständig. Es wurde nichts vorbereitet. Und dann haben Sie Zelte aufgestellt und gesagt: Alarm, Alarm, jetzt muss ich Zelte aufstellen!
Ihre mehrfachen Versuche, den Rechtsstaat mit Füßen zu treten, zeigen einmal mehr, dass Sie hochgradig überfordert sind und dass Sie versuchen, diese Überforderung und dieses Missmanagement leider mit Gesetzesbruch zu überdecken und zu übertünchen.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres
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