eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 588/A(E) Antrag der Abg. Kirchgatterer, Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betr. die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesministerin für Inneres wird im Sinne des Art 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
*****
(Beifall bei Grünen und NEOS. – Abg. Prinz: Mein Gott!)
Sehr geehrte Frau Innenministerin, bitte machen Sie Platz für jemanden, der den Rechtsstaat wirklich ernst nimmt und der die Menschenrechte auch wirklich schützt, bevor der Rechtsstaat, Schutzsuchende und die Republik noch größeren Schaden nehmen. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS. – Zwischenrufe der Abgeordneten Eßl und Rädler.)
17.54
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Korun soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 588/A(E) Antrag der Abg. Kirchgatterer, Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betr. die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.)
Begründung
Die Leitung des Bundesministeriums für Inneres ist eine höchstsensible Aufgabe. Sie beinhaltet die Kontrolle wesentlicher Teile des staatlichen Gewaltmonopols und umfasst Verbrechensbekämpfung ebenso wie die Wahrung der Grundrechte und den Schutz verfolgter Menschen. Daher erfordert das Amt der Innenministerin neben Fachkompetenz auch ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit, differenziertem Denken, Achtung für Verfassung und Grundrechte, Problemlösungskompetenz aber auch Mitgefühl und Einfühlungsvermögen.
Innenministerin Mikl-Leitner behandelt seit jeher das Thema Asyl unter dem Schlaglicht der Abwehrpolitik. Das ist anhand der mittlerweile jährlich erfolgenden Verschärfungen des Asylrechts, der weiteren Aushöhlung von rechtstaatlichen Mitteln in Asylverfahren sowie der Verknüpfung der Debatte über Asyl mit irregulärer Migration, Schlepperei und angeblichen Missbrauch – auch durch die Innenministerin – offensichtlich. Die letzten Monate haben aufgezeigt, dass die Innenministerin im Umgang mit diesem grundrechtssensiblen Thema überfordert ist. Die letzten Wochen zeugen von zunehmend unkoordinierten und für die betroffenen AsylwerberInnen drastischen Maßnahmen der Innenministerin im Bereich Asyl.
Mangelnde Vorausplanung im Bereich Unterbringung von AsylwerberInnen
Obwohl der Bürgerkrieg in Syrien seit über 4 Jahren tobt und damit eine stärkere Fluchtbewegung nach Europa vorhersehbar war, hatte BM Mikl-Leitner bislang keine geeig-
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