Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 186

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 588/A(E) Antrag der Abg. Kirchgatterer, Pfurtscheller, Kollegin­nen und Kollegen betr. die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Inneres wird im Sinne des Art 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

(Beifall bei Grünen und NEOS. – Abg. Prinz: Mein Gott!)

Sehr geehrte Frau Innenministerin, bitte machen Sie Platz für jemanden, der den Rechtsstaat wirklich ernst nimmt und der die Menschenrechte auch wirklich schützt, bevor der Rechtsstaat, Schutzsuchende und die Republik noch größeren Schaden neh­men. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS. – Zwischenrufe der Abgeordneten Eßl und Rädler.)

17.54


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Korun soeben eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 588/A(E) Antrag der Abg. Kirchgatterer, Pfurtscheller, Kollegin­nen und Kollegen betr. die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU (675 d.B.)

Begründung

Die Leitung des Bundesministeriums für Inneres ist eine höchstsensible Aufgabe. Sie beinhaltet die Kontrolle wesentlicher Teile des staatlichen Gewaltmonopols und um­fasst Verbrechensbekämpfung ebenso wie die Wahrung der Grundrechte und den Schutz verfolgter Menschen. Daher erfordert das Amt der Innenministerin neben Fach­kompetenz auch ein hohes Maß an Rechtsstaatlichkeit, differenziertem Denken, Ach­tung für Verfassung und Grundrechte, Problemlösungskompetenz aber auch Mitgefühl und Einfühlungsvermögen.

Innenministerin Mikl-Leitner behandelt seit jeher das Thema Asyl unter dem Schlaglicht der Abwehrpolitik. Das ist anhand der mittlerweile jährlich erfolgenden Verschärfungen des Asylrechts, der weiteren Aushöhlung von rechtstaatlichen Mitteln in Asylverfahren sowie der Verknüpfung der Debatte über Asyl mit irregulärer Migration, Schlepperei und angeblichen Missbrauch – auch durch die Innenministerin – offensichtlich. Die letz­ten Monate haben aufgezeigt, dass die Innenministerin im Umgang mit diesem grund­rechtssensiblen Thema überfordert ist. Die letzten Wochen zeugen von zunehmend unkoordinierten und für die betroffenen AsylwerberInnen drastischen Maßnahmen der Innenministerin im Bereich Asyl.

Mangelnde Vorausplanung im Bereich Unterbringung von AsylwerberInnen

Obwohl der Bürgerkrieg in Syrien seit über 4 Jahren tobt und damit eine stärkere Flucht­bewegung nach Europa vorhersehbar war, hatte BM Mikl-Leitner bislang keine geeig-


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