Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 63

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In dieser Position waren der Kollege Heinzl und ich vor 14 Tagen bei einem riesigen Bikertreffen zu einer Podiumsdiskussion geladen. Dort waren viele, viele Biker-Verbindungen und -Vereine, und wir haben mit ihnen natürlich über ihre Probleme dis­kutiert. Es ist dabei nicht ein einziges Mal der Wunsch gekommen, ein Wechselkenn­zeichen für ein Bike zu haben. (Beifall des Abg. Heinzl. Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Dort wurde massiv über die Sicherheit diskutiert, was notwendig war. Wir haben die Problematiken aufgenommen, wir werden uns dies natürlich auch ansehen und in Diskussionen in diesem Haus einbringen. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Antrag nicht annehmen: Das ist gar nicht der Wunsch der Biker-Community, das haben wir auch dort bei dieser Veranstaltung gesehen.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben einen zweiten Antrag, und zwar geht es da um die Betonmischfahrzeuge, wo das Höchstgewicht von derzeit 32 Tonnen auf 36 Tonnen angehoben wird. Und ich denke, das ist eine ganz sinnvolle Maßnahme, da die Versorgung der österreichischen Bauwirtschaft mit Transportbeton im Wesentlichen mit Vier-Achs-Fahrzeugen erfolgt. Die derzeitig bestehende gesetzliche Regelung legt für diese Fahrzeugtypen das höchstzulässige Gesamtgewicht mit 32 Tonnen fest. Aber bei den bestellten Fahrzeugkonfigurationen ist das Gesamtgewicht bis zu 41 Tonnen fahrzeugtechnisch zulässig. Wenn man weiß, dass der Aufbau noch 14,5 Tonnen aus­macht, dann können nur mehr rund 55 Prozent des höchstzulässigen Gesamtgewichts als Nutzlast verwendet werden.

Man muss sagen: Man glaubt ja, je schwerer ein Fahrzeug wird, desto mehr wird der Abrieb auf der Straße, desto mehr wird die Straße beschädigt und die Umwelt verpestet oder passiert sonst irgendetwas. Da kann ich sagen: Es gibt eine Studie vom Institut für Verkehrswissenschaften an der Technischen Universität Wien, die besagt, es werden im Jahr etwa 2 000 Fahrten mit diesen Betonmischfahrzeugen gemacht, und bei diesen 2 000 Fahrten können pro Jahr bei gleichbleibender Transportleistung circa 5 000 Tonnen CO2-Emissionen oder 1,2 Millionen Liter Diesel, den diese Fahr­zeuge verwenden, eingespart werden.

Bei einer durchschnittlichen Fahrtdistanz von 30 bis 40 Kilometern bedeutet das auch eine deutliche Verringerung von Lärm, Staub und Verkehr im regionalen Bereich – und das bei keinerlei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, die da passiert. Und ich denke, das Gewicht von 32 auf 36 Tonnen zu erhöhen, ist eine sinnvolle Maßnahme, die auch dem Umweltbereich guttut, die der Wirtschaft guttut und womit für alle mit­einander eine sinnvolle Lösung getroffen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

11.29

11.29.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 659 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich komme gleich zur dritten Lesung.

 


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