Ganz spannend, wie die das gemacht haben, da wurden also dann die Kriterien nachgeschoben.
In den Erläuterungen zum Gesetz damals steht, dass bei der Qualitätssicherung nach dem PAR-Index – Peer Assessment Rating – vorgegangen wird. Das haben manche Kassen jetzt in ihren Regulatorien vorgesehen, andere aber nicht. Was ich damit sagen will: Es sind die einzelnen Kassen total unterschiedlich vorgegangen, obwohl es ein österreichweites Gesetz ist und obwohl eigentlich die Qualitätsanforderungen in unserem Gesundheitssystem hoffentlich unabhängig davon gelten, in welchem Bundesland ich zu Hause bin.
Die fachlichen Qualitätsanforderungen an die Ärzte sind meines Erachtens auch eigentümlich festgelegt worden. Man muss nämlich entweder eine Fachzahnarztausbildung für Kieferorthopädie nachweisen – die es in der Form in Österreich nicht gibt, in vielen anderen EU-Ländern schon –, wofür man ungefähr 3 500 Ausbildungsstunden aufwenden muss, oder man weist eine 70-stündige Fortbildung der Kammer nach. Das ist offensichtlich von der fachlichen Qualifikation gleichwertig.
Die meisten hier im Saal haben vermutlich in den Medien mitbekommen, dass es zumindest in Wien Schwierigkeiten gegeben hat, die nötigen Ärzte aufzutreiben, und dass der Termin 1. Juli für den Beginn der Zahnspange – zumindest für Wien – lange fraglich war. Deshalb habe ich es auch spannend gefunden, dass in der Anfragebeantwortung am 8. Juni nicht gesagt werden konnte, wie jetzt die Situation mit den Kassenstellen ist, ob alle besetzt werden können, wenn es am 1. Juli losgeht. Die wenigen Ärzte, die in Wien an den Start gehen, werden sich schwertun, den Bedarf zu decken, aber es konnte offensichtlich der gesamtösterreichische Start noch gerettet werden.
Ein schönes Beispiel habe ich von einem Wiener Arzt, der jetzt in den Genuss eines solchen Kassenvertrags kommt, erfahren. Er hat nämlich am 12. Juni – also vergangenen Freitag – das Schreiben bekommen, dass er so einen Kassenvertrag bekommt, und wurde jetzt aufgefordert, jene 20 erfolgreichen Behandlungen nachzuweisen, die man braucht, um so einen Vertrag zu bekommen. Also man hat Qualitätskriterien ausgeschrieben, jemand bewirbt sich, und nachdem er sich beworben hat und nachdem er die Zusage bekommen hat, muss er nachweisen, dass er schon 20 solche Fälle erfolgreich behandelt hat – am 12. Juni.
Jetzt nehmen wir an, das ist ein ganz fixer Zahnarzt – das ist eine fixe Berufsgruppe, die schafft das locker –, der bringt den Nachweis am Montag, dem 15., alles pipifein, zur Post. Die Wiener Gebietskrankenkasse ist natürlich auch bekannt für ihre rasende Schnelligkeit und wird das jetzt für alle 32 Kassenarztstellen so prüfen, dass am 1. Juli qualitativ hochwertig geprüft ist und wir mit der Gratis-Zahnspange anfangen können. – Das erscheint mir schleierhaft.
Da würde ich gerne wissen: Wer prüft denn das überhaupt in der Wiener Gebietskrankenkasse oder in anderen Kassen? Welche Expertise haben diese Personen, die prüfen, ob da hochwertige Behandlungserfolge vorliegen? Bis wann werden die ihre Prüfungen abgeschlossen haben? Geht sich das bis zum 1. Juli aus?
Wir haben also Unsicherheit unter den Zahnärzten, wir haben Unsicherheit unter den Patienten. Und wir haben noch eine weitere Unsicherheit: Wenn jemand zu einem Wahlarzt geht und die Zahnbehandlung für das Kind beim Wahlarzt vornehmen lässt, werden dann 80 Prozent des Kassentarifs ersetzt oder nicht? Welche Qualifikation muss der Wahlarzt haben? Verlangt man von ihm auch 20 erfolgreiche Behandlungen? Man kann dem Wahlarzt nicht vorschreiben, dass er der Kasse 20 erfolgreiche Behandlungen nachweist. Da ist noch einiges ungeklärt.
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