Wir haben gefragt, wie hoch der Bedarf ist, wie viele Fälle es denn voraussichtlich geben wird. Da wurde korrekterweise geantwortet: Eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs hat es nicht gegeben, es hat eine Schätzung gegeben. Eine Statistik dazu gibt es nicht. Na ja, wenn man 80 Millionen € ausgibt, halte ich so eine Schätzung aufgrund internationaler Zahlen für etwas grob. Es wurde dementsprechend auch geantwortet: Eine Kostenüberschreitung kann nicht ausgeschlossen werden, da man nicht konkret weiß, auf wie viele Fälle wir uns da einstellen müssen. Und weil es sich eben um gesetzliche Ansprüche handelt, können nicht Budgetkriterien herangezogen werden, um die Leistung einzuschränken.
Aus finanzieller Sicht ist das alles andere als vorbildlich und entspricht leider ein bisschen dem, was wir von der Bundesregierung im Umgang mit Geld gewohnt sind – bisher nicht besonders ruhmreich!
Bei der Einführung der Gratis-Zahnspange wurde auch der Strukturfonds der Krankenkassen aufgelöst, um dieses Projekt mitzufinanzieren und die Belastung für das Bundesbudget zu reduzieren. Jetzt hören wir: Im Jahr 2016 wird es diesen Strukturfonds wieder geben. – Nichts gegen den Strukturfonds, aber es ist von der Finanzierung her eine Augenauswischerei, wenn ich ihn zuerst auflöse, um die Gratis-Zahnspange zu finanzieren, und nachher muss ich ihn wieder einführen, weil man ihn für die Struktur im System offensichtlich braucht. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)
Darüber hinaus haben wir gefragt, ob es bei anderen Leistungen im Zusammenhang mit Zahnspangen zu Leistungskürzungen der Kassen gekommen ist. Hier lautet die Anfragebeantwortung – den Teil hat der Hauptverband beantwortet –: Nein, es kam zu keinen Kürzungen. Das ist meines Erachtens nicht richtig, da die Sozialversicherungsanstalt der Bauern sehr wohl Zuschüsse gestrichen hat, nämlich für Zahnregulierungen bei den leichten, bei den 1er- und 2er-Fehlstellungen. Und Zahnärzte, die zur Wiener Gebietskrankenkasse ressortieren, berichten, dass es zu einer Verknappung gekommen ist, dass man sehr restriktiv vorgeht, wenn es um Kostenzuschüsse geht. Das ist natürlich immer schwer zu beweisen, dass das eine mit dem anderen zu tun hat, Geld hat kein Mascherl, aber der zeitliche Zusammenhang ist offensichtlich und legt einen sachlichen Zusammenhang eben nahe.
Die Maßnahme ist – und das haben wir bei Gesetzesbeschluss schon bekrittelt – eine Umverteilung von unten nach oben, da sie keinerlei soziale Differenzierung kennt. Die Stieftochter des Abgeordneten Rasinger bekommt genauso die Gratis-Zahnspange wie das Arbeiterkind. – Das halten wir für verfehlt. Der Verband Österreichischer Kieferorthopäden sagt: Hätte man das sozial gestaffelt, könnten nicht 30 Prozent, sondern 60 Prozent der Kinder eines Jahrgangs in den Genuss von Zuschüssen kommen; und das wäre dann wohl treffsicherer gewesen.
Die Antwort der Frau Gesundheitsministerin – ganz interessant – auf die Frage, warum da keine soziale Staffelung vorgesehen ist: Das war die Vorgabe des Gesetzgebers, also des Parlaments. Das finde ich bei dieser Regierung spannend, die das Parlament ja nur zum Durchwinken von Gesetzen verwendet und jetzt sagt: Ich kann da nichts dafür (die Arme zu einer Unschuldsbeteuerung hebend), das hat das Parlament so beschlossen, jetzt muss ich es so machen! – Das ist ein bisschen ein eigenwilliger Zugang.
Jetzt zum Prozess, wie das abgelaufen ist: Diese Kassenstellen wurden von den verschiedenen Kassen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeschrieben. Die Vorarlberger und die Salzburger Gebietskrankenkasse waren besonders schnell, die haben die Stellen schon ausgeschrieben, bevor die Qualitätskriterien, die ein Arzt erfüllen muss, damit er überhaupt für so einen Vertrag infrage kommt, festgestanden sind.
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