Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 122

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Trinkwasserqualität aufweist, als Bad gesehen wird und so mit einer Chloranlage betrieben werden müsste. Derzeit werden in Kärnten sämtliche Wasserrutschen in Seen gesperrt, mit Bauzäunen abgezäunt, die Kinder stehen vor Bauzäunen und kön­nen nicht mehr ins Wasser rutschen. Völliges Unverständnis bei unseren Touristen, bei unseren Touristikern, die solche Wasserrutschen betreiben!

Wir werden heute auch einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen, dass man diese Hygieneverordnung ändert. Ich ersuche Sie aber, in diesem Punkt rasch zu handeln, da es wirklich notwendig ist! Wir brauchen die Lösung nicht im Dezember, son­dern sinnvoll wäre sie natürlich jetzt vor der Badesaison. Also bitte ich, den Tourismusbetrieben, die Wasserrutschen an Seen betreiben, zu helfen! Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Köchl.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 15 und 16 der Tagesordnung.

14.59.34Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 4286/AB

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur kurzen Debatte über die Anfrage­beant­wortung der Bundesministerin für Gesundheit mit der Ordnungszahl 4286/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Mag. Loacker als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


15.00.22

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zu­schauer auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Frau Bundesministerin, ich bedanke mich sehr herzlich, dass Sie es möglich machen konnten, zu dieser kurzen Debatte über die Gratis-Zahnspange zu kommen. Ein bisschen trifft es mit Ihnen die falsche Person, denn Sie haben das ja nicht verursacht, das Desaster, über das ich jetzt ein bisschen sprechen werde.

Als wir im März 2014 hier im Haus die Gratis-Zahnspange auf der Tagesordnung hatten, haben wir als einzige Fraktion dagegen gestimmt, da wir befürchtet haben, dass das nicht zu dem Ergebnis führt, das propagiert wurde und vermutlich beabsichtigt war. Wir haben nun mit der gegenständlichen Anfrage versucht, ein bisschen Licht in die schattigen Winkel dieser Gratis-Zahnspangen-Geschichte hinein­zubringen.

Allein schon der Begriff ist eine Fehlleistung: Gratis ist natürlich nichts. Die Zahn­spange wird je nachdem, wie viele Fälle zur Behandlung kommen, mit 2 500 bis 4 500 € honoriert. Das variiert also abhängig davon, wie viele Fälle eigentlich auftreten. Und die müssen natürlich von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt werden. – Also gratis ist es nicht.

 


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