Nun aber zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16: Es geht um eine Novellierung der Gewerbeordnung und eine Änderung des Mineralrohstoffgesetzes. Das Mineralrohstoffgesetz soll dahingehend geändert werden, dass in Zukunft Verminderungen der Umweltverschmutzungen bei der Gewinnung – beim Aufbereiten, Rösten und Sintern – von metallischen Erzen und metallischen Rohstoffen abgesichert werden.
Bisher ist das dem Gewerberecht unterlegen. Grundsätzlich sind wir ja gegen zusätzliche Auflagen und Verschärfungen oder zusätzliche Gesetze, aber in diesem Fall geht es in Zukunft eventuell auch um neue Gewinnungen beziehungsweise um das Thema Fracking. Es betrifft derzeit kein Projekt oder kein Gewerbe in Österreich, das in Betrieb ist. Neue Anlagen müssten dann eben nach dem MinroG verhandelt werden, und deshalb werden wir diesem Gesetzestext und dieser Änderung des MinroG zustimmen.
Der zweite Teil ist dann die Gewerbeordnung. Da geht es um drei Punkte: die Trennung der Gewerbe- und Personalbetreuung, die Trennung von der Personenbetreuung und Betreuungsorganisation. Grundsätzlich ist die Trennung der Organisation und der Betreuung sinnvoll – da haben wir auch entsprechende Anträge eingebracht –, wobei dazu gleichzeitig entsprechende Qualitätskriterien mitdefiniert werden müssten. Das ist nicht der Fall. Auch die Arbeiterkammer und die Caritas fordern zum Beispiel, dass die Ausbildung im Sinne des Sozialberufegesetzes erfolgt, wenn jemand diese Personalvermittlungen macht, oder über entsprechende Sprachkenntnisse verfügt. Daher werden wir diesen Teil ablehnen.
Der nächste Punkt ist der Inländervorbehalt, er soll beim Handel mit militärischen Waffen fallen. Das beruht auf einer Klage eines Engländers, der vor dem EuGH dagegen geklagt hat, dass es in Österreich derzeit nicht möglich ist, dass Ausländer mit Waffenhandel Geschäfte machen. Der EuGH hat festgestellt, dass das eine nationale Entscheidung ist, das heißt, es kann in Österreich festgelegt werden. Nun soll dieses Gesetz so geändert werden, dass das in Zukunft möglich ist. Wir sehen darin keine Notwendigkeit, auch im Hinblick auf unsere Neutralität, denn im Kriegsmaterialgesetz, dem die Österreicher verpflichtet sind, wird auch festgehalten, dass man diesem Sicherheitsinteresse der Neutralität entsprechend handeln muss, Ausländer müssten das dann eventuell nicht. Wir brauchen nicht unbedingt Ausländer, die in Österreich Waffenhandel betreiben, deshalb lehnen wir das auch ab.
Der nächste Punkt ist Seveso III. Seveso III ist die Bezeichnung für dieses neue Gesetz, es geht um neue Auflagen für die Industrie, die schwere Industrieunfälle vermeiden sollen. Jetzt muss ich sagen: Ich bin in meiner politischen Funktion und auch in meiner beruflichen Funktion schon bei vielen Gewerbe- und Industrieverhandlungen dabei gewesen, ich kenne die Auflagen, die die Unternehmen erfüllen müssen. Also ich halte es für überhaupt nicht sinnvoll, da noch weitere Auflagen festzulegen.
Die Gewerbebetriebe sind heute schon mit dem überfordert, was sie erfüllen müssen. Es kostet Geld, das muss ja auch jemand verdienen. Zusätzliche Kontrollen sollen eingeführt werden. Es wird ohnehin schon überall kontrolliert, also wir sehen keine Notwendigkeit dafür, daher werden wir das auch ablehnen.
Der Herr Vizekanzler ist leider nicht mehr hier, ich hätte ihn gerne auf eine aktuelle Situation in Kärnten betreffend die überbordende Bürokratie angesprochen. (Abg. Matznetter – auf Vizekanzler Mitterlehner deutend, der neben der Regierungsbank steht –: Er ist da!)
Das betrifft zwar nicht die Industrie und das Gewerbe, aber den Tourismus. In der Bäderhygieneverordnung – Herr Vizekanzler, bitte, es wäre wirklich wichtig, dass Sie mir zuhören! – wird der Auslauf einer Wasserrutsche, die in einem See endet, als Badebecken gesehen. Das bedeutet, dass eine Wasserrutsche an einem See, der
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