Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 187

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Zudem gibt es die berechtigte Kritik, dass das schulische Inklusionsgebot gemäß der Behindertenrechtskonvention von der Volksanwaltschaft nicht durchgesetzt wird, weil dieses – ich zitiere – wissenschaftlich nicht bewiesen sei.

Sehr geehrte Damen und Herren, das sind ernst zu nehmende Vorwürfe, und das ist ernst zu nehmende Kritik. Wir sind der Meinung, dass der Bestellmodus der Volks­anwaltschaft, der seit 1977 gleich geblieben ist – während unsere Gesellschaft inzwischen im 21. Jahrhundert angekommen ist, vielfältiger und bunter ist, wir viel­fältige Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsmaßnahmen haben –, inzwischen völlig überholt ist. Wir haben mehrfach gefordert, dass dieser Bestellmodus moder­nisiert wird und dass die Bestellung der Volksanwälte und Volksanwältinnen nach Qualifikation erfolgen soll und nicht nach Parteiproporz. (Abg. Deimek:  verloren! Da hätten Sie gar keinen Volksanwalt !)

Angesichts der sehr massiven und ernst zu nehmenden Kritik der Menschenrechts-NGOs an Teilen der bisherigen Arbeit bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde betreffend Bestellung der Volksanwälte nach Qualifikation, nicht Parteiproporz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Bestellungsverfahrens der Mitglieder der Volksanwaltschaft vorzulegen und damit ein transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren zu schaffen, das eine öffentliche Ausschreibung anhand fachlicher Qualifikationskriterien, die Gesamt-Reihung durch ein ExpertInnen-Auswahlkomitee und eine öffentliche Anhörung im Hauptausschuss vorsieht. Der Hauptausschuss soll nach Anhörung die geeignetsten drei BewerberInnen mit Zweidrittelmehrheit vorschlagen und der Nationalrat auf Grund des Gesamtvorschlags mit Zweidrittelmehrheit wählen.“

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(Abg. Deimek: Da werden doch wieder alle Grünen ausgeschieden, und dann haben wir wieder ein Problem! – Zwischenruf des Abg. Darmann.)

Sehr geehrte Damen und Herren, dann wäre es auch kein Problem mehr, beim nationalen Präventionsmechanismus die Kategorie A zu bekommen, die ja bekanntlich wegen des aktuell noch immer bestehenden parteipolitischen Bestellmodus der Republik Österreich nicht gewährt wurde.

Die Volksanwaltschaft leistet sehr wichtige Arbeit – seit der Etablierung des nationalen Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft eine noch wichtigere Arbeit als bis 2012. Wir wünschen uns, dass diese wichtige Kontrollarbeit (Abg. Kitzmüller:  nur die Grünen machen dürfen!), diese wichtige Präventionsarbeit, diese Menschen­rechtsarbeit in Zukunft von Volksanwälten/Volksanwältinnen durchgeführt wird, überwacht wird – gemeinsam mit den Menschenrechtskommissionen –, bei denen die Personen einem transparenten, einem öffentlichen Auswahlverfahren unterliegen, in dem es auch die Möglichkeit gibt, dass Abgeordnete Fragen an die Personen stellen oder mit ihnen über ihre Vorstellungen bezüglich Menschenrechtsarbeit oder Folter­prävention diskutieren.

 


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