Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 188

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Das wäre eine viel bessere, eine zeitgemäße und eine transparente Vorgehensweise. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.53


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

betreffend Bestellung der Volksanwälte nach Qualifikation, nicht Parteiproporz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Volksanwaltschaftsausschus­ses über den Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154 d.B.) (677 d.B.)

Begründung

Der mittlerweile überholte Bestellmodus der Volksanwaltschaft, der noch auf das Jahr 1977 zurückgeht, sollte angemessener und zeitgerechter gestaltet werden. Univer­sitäts­professor Heinz Mayer betont diesbezüglich: „Die Art der Bestellung und die Bestellungsvoraussetzungen sind für die Effektivität der Kontrolle keineswegs optimal (Personen des Vertrauens der politischen Parteien die ihrerseits –zumindest zum Teil – die zu kontrollierenden Stellen politisch tragen werden zu deren Kontrolle berufen).“ (Walter-Mayer, Bundes-Verfassungsrecht, Manz Verlag Wien, 2000, 516.) Eine Bestellung nach Parteiproporz könnte den Anschein der Parteilichkeit erwecken, da die Volksanwaltschaft über den nationalen Präventionsmechanismus (NPM) die Kontrolle vor allem staatlicher freiheitsentziehender Einrichtungen, innehat.

Die jüngsten Vorkommnisse innerhalb der Volksanwaltschaft haben leider aufgezeigt, dass die parteipolitische Verhaftung der den NPM kontrollierenden Volksanwälte tatsächlich zur Behinderung der Menschenrechtsarbeit des NPM führt: So hatten die Volksanwälte im März 2015 KommissionsleiterInnen nominiert, obwohl diese kaum den in §12 Volksanwaltsgesetz vorgeschriebenen Kriterien entsprachen („auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeiten“), gleichzeitig wurden dadurch sehr anerkannte Persönlichkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte ersetzt. „Die rechtswidrige Auswahl der neuen Kommissionsleitungen ist nicht nur ein formales Problem, sie beraubt den NPM unverzichtbarer international anerkannter Monitoring- und Menschenrechtsexpertise und das „Menschenrechtshaus“ der Volksanwaltschaft ihrer bis dato einzigen aktuell wirksamen Qualitätssicherung“ fasst dies Mag. Lorenz von SOS-Mitmensch zusammen. Mitglieder des Menschenrechtsbeirats sahen sich im Juni 2015 überdies gezwungen öffentlich auf intransparente und parteipolitische Entscheidungen  der Volksanwälte hinzuweisen: Menschenrechtliche Berichte und Be­obachtungen der NPM-Prüfungskommissionen würden von VolksanwältInnen „laufend zusammengestrichen, einfach nicht aufgegriffen oder gar als unglaubwürdig zurück­gewiesen“ so Patzelt von Amnesty International. Dies zeigt, dass die präventive Menschenrechtsarbeit des NPM ohne Absicherung, dass VolksanwältInnen aufgrund ihrer Qualifikationen und nicht aufgrund ihrer Parteifarbe ausgewählt werden, stark gefährdet ist.

 


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