Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 189

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Auch im Akkreditierungsreport des ICC-Subkomitees vom Mai 2011 wurde die parteiabhängige Bestellung der Volksanwaltschaft als einer der Gründe für die Nichtverleihung des A-Status nach den Pariser Prinzipien angeführt: „The SCA further notes that the members of the AOB [Austrian Ombudsman Board] are selected upon recommendation of the three major political parties; all current members are former elected representatives.” (ICC Sub-Committee on Accreditation Report – May 2011, S.11)

Aus all diesen Gründen sollte endlich ein neues, transparentes und partei­unab­hängiges Auswahlverfahren geschaffen werden, das eine öffentliche Ausschreibung anhand fachlicher Qualifikationskriterien, die Reihung durch ein Auswahlkomitee und eine öffentliche Anhörung vorsieht. Der Hauptausschuss würde die geeignetsten drei BewerberInnen nach einem öffentlichen Hearing vorschlagen, der Nationalrat auf Grund des Gesamtvorschlags wählen. Beide Wahlen hätten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zu erfolgen, um auch ein Mitspracherecht der Oppositionsparteien zu sichern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novellierung des Bestel­lungsverfahrens der Mitglieder der Volksanwaltschaft vorzulegen und damit

ein transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren zu schaffen, das eine öffentliche Ausschreibung anhand fachlicher Qualifikationskriterien, die Gesamt-Reihung durch ein ExpertInnen- Auswahlkomitee und eine öffentliche Anhörung im Hauptausschuss vorsieht. Der Hauptausschuss soll nach Anhörung die geeignetsten drei BewerberInnen mit Zweidrittelmehrheit vorschlagen und der Nationalrat auf Grund des Gesamtvorschlags mit Zweidrittelmehrheit wählen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


18.53.49

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Volksanwältin! Werte Herren Volksanwälte! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die Persönlichkeiten unserer Volksanwaltschaft so ansehe, habe ich nicht den geringsten Zweifel an der Qualifikation, selbst wenn sie nicht grün sind, meine sehr geehrte Frau Vorrednerin. (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Volksanwaltschaft legt immer wieder sehr konsequent den Finger auf die wunden Punkte in unserem Land, zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht – seitens der Vollziehung, aber auch seitens der Gesetz­gebung –, und gibt uns wertvollste Rückmeldungen darüber, wie unsere Gesetze im täglichen Leben der Menschen wirken, wo man nachjustieren muss, vielleicht auch weil sich die gesellschaftliche Realität geändert hat und eben entsprechender Regelungs­bedarf besteht.

Ein Faktum ist die demographische Entwicklung – die höhere Lebenserwartung – und damit auch der höhere Bedarf an Pflegeleistungen, und zwar an qualitativ hochwer­tigen Pflegeleistungen. Der Bericht zur präventiven Menschenrechtskontrolle weist


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