Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 109

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Aber Kollege Lugar hat ja im Finanzausschuss Steuerbetrug als Erfolgsmodell pos­tuliert. Das ist die Steuerwahrheit, die das Team Stronach offensichtlich anstrebt.

Wir beschließen heute aber auch das Kapitalabfluss- und das Kapitalzufluss-Melde­gesetz, mit dem Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinan­zierungsagentur verpflichtet werden, Kapitalabflüsse und -zuflüsse über 50 000 € an den Bundesminister für Finanzen zu melden. Bei den Zuflüssen geht es um Transfers aus der Schweiz und aus Liechtenstein.

In diesem Zusammenhang bringe ich auch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Zakostelsky, Krainer, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

Dieser wurde verteilt; ich werde ihn daher nur inhaltlich kurz erläutern.

Zum Kapitalabfluss-Gesetz: Es sollen auch Kapitalzuflüsse im Vorfeld des Inkraft­tretens der Steuerabkommen mit der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein gemeldet werden, damit solche entdeckt und verwertet werden, die ansonsten unentdeckt bleiben würden.

Meldepflichtig sind, ich habe es schon gesagt, Kapitalzuflüsse von 50 000 € oder mehr auf Konten natürlicher Personen sowie auf österreichische Konten oder Depots liechtensteinischer Stiftungen und stiftungsähnlicher Anstalten. Es wird auch die Möglichkeit einer anonymen Einmalzahlung mit Abgeltungswirkung geben. Der Steuer­satz für diese Einmalzahlung bemisst sich am höchsten in den Steuerabkommen vorgesehenen Steuersatz, das sind 38 Prozent.

*****

Abschließend noch ein Satz zur kalten Progression, die die Agenda Austria für die Jahre 2009 bis 2015 mit 11,5 Milliarden € berechnet. Ich darf hier richtigstellen: Die Zunahme des Lohnsteueraufkommens im betrachteten Zeitraum beträgt 7,4 Milliarden, da kann die kalte Progression beim besten Willen nicht 11,5 sein. Also da liegt offensichtlich ein gravierender Rechenfehler der Agenda Austria vor. Man sollte nicht alles glauben, was dieses Institut von sich gibt! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.57


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Kuzdas soeben in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Er wurde aufgrund seines Umfanges im Saal verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemein­samen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über


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