Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 139

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Wenn wir ein faires, gerechtes Steuersystem in Österreich haben wollen, dann ist es unverzichtbar, Vermögen höher zu besteuern. Ein Ansatz ist unser Modell 90/10, das wir im Zuge der Steuerreform vorgestellt und wiederholt zur Diskussion gestellt haben. Dabei ist es so, dass 90 Prozent der Steuerpflichtigen entlastet und 10 Prozent belas­tet werden, und zwar über eine Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungs­steuer, einschließlich einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen, sowie einer Erhöhung der Grundsteuer.

Bei diesem Punkt will ich nicht lockerlassen, denn zwei Drittel aller EU-Staaten haben Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern, nur Österreich nicht. (Zwischenruf beim Team Stronach.) Das halte ich für unerträglich! – 17 von 28, ich sage es Ihnen ganz genau. Da können Sie dann nachrechnen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erbersatz­steuer auf Privatstiftungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat bis Ende September 2015 einen Gesetzesvorschlag für eine Steuerstrukturreform vorzulegen, der zur Entlastung des Faktors Arbeit die Wiederein­führung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem progressiven Tarif auf Basis aktualisierter Einheitswerte mit dem Fokus auf die reichsten 10 Prozent der privaten Haushalte sowie die Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild vorsieht.“

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Die Regierung streitet sich stattdessen um diese Novellierung der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuererhöhung ist sicherlich ein Problem, weil sie keinen Freibetrag hat. Die Grunderwerbsteuer, die da geändert wird, trifft alle vom ersten Euro an. Unser Modell einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sieht vor, dass die ersten 500 000 € steuerfrei bleiben. Damit gelingt es, die untersten 90 Prozent aus einer Besteuerung mit einer Erbschaftssteuer draußen zu halten.

Ein letztes Wort zum Thema Gegenfinanzierung, weil Kollege Zakostelsky gesagt hat, die sei so sicher: Ich bin mir da nicht so sicher, ich glaube eher, sie steht auf tönernen Beinen, weil der Selbstfinanzierungseffekt viel zu hoch angegeben wird – angesichts der Tatsache, dass eben die unteren Einkommen viel zu wenig entlastet werden. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt: Die 1,1 Milliarden € an Verwaltungsreform sind ja in keiner Weise explizit erklärt. Wie das in die Kassen des Staates fließen soll, ist noch offen. Es ist doch davon auszugehen, dass es da im Jahr 2016 zu einer Budgetlücke kommen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Karlheinz Kopf: Sowohl der von Herrn Abgeordnetem Rossmann ein­gebrachte Abänderungsantrag als auch der von ihm eingebrachte Entschließungs­antrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

 


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