Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 138

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der Zahl, von der Negativsteuer ausgenommen werden, weil ihnen in diesem Fall Kür­zungen ihrer Ausgleichszulage angerechnet werden würden.

In diesem Zusammenhang möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuer­gesetz 1988 sowie weitere Gesetze geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016) in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (750 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Z 19 lit. f entfällt in Abs. 8 Z 3 der letzte Satz.

2. In Art 14 Teil 2 wird nach Z 10 folgende Z 10a eingefügt:

„10a. In § 292 Abs. 4 wird nach lit. r folgende lit. s eingefügt:

„s. Gutschriften rückerstatteter Sozialversicherungsbeiträge gem. § 33 Abs. 8 Z 3 EStG.““

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Warum bringe ich diesen Abänderungsantrag ein beziehungsweise was ist das Ziel desselben? – Das Ziel desselben ist, dass auch die AusgleichszulagenbezieherInnen in den Genuss der Negativsteuer der Pensionistinnen und Pensionisten in Höhe von 110 € kommen. Würde es bei der Regelung bleiben, die wir jetzt haben, wäre das nicht nur unsachlich, sondern würde auch zu einer Diskriminierung von Menschen führen, in diesem Fall von Pensionistinnen und Pensionisten mit niedrigem Einkommen.

Weil jedoch die Steuerentlastung bei den unteren Einkommen viel zu niedrig und bei den oberen viel zu hoch ist, sind auch die Wachstums- und Beschäftigungswirkungen entsprechend eingeschränkt. Darüber ist ja heute schon viel diskutiert worden. Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut hat festgestellt, dass sich die Wachstumsimpulse maximal zwischen 0,2 und 0,4 Prozent des BIP bewegen – aber kumuliert bis zum Jahr 2019. Gemessen an der Tatsache, dass 5 Milliarden € an Steuerentlastung beschlossen werden, sind die Beschäftigungseffekte äußerst bescheiden. Sie liegen nach Berechnungen des WIFO zwischen 5 400 und 8 100. Mit diesem Geld hätte man deutlich mehr machen können, als die Regierung das gemacht hat.

Was fehlt jedoch in dieser Steuerreform zur Gänze? – Das, was eine Reform zu einer echten Reform machen würde, nämlich Strukturreformen in den Bereichen der Ökologie und eine Erhöhung der Steuergerechtigkeit durch eine Stärkung vermögens­bezogener Steuern. (Beifall bei den Grünen.) Die Ökologie ist ja in Wirklichkeit ja der Verlierer dieser Steuerreform, darauf wird aber meine Kollegin Christiane Brunner dann noch gesondert eingehen.

Die Gewinner dieser Steuerreform sind wieder einmal die Reichen, die Superreichen, die Stiftungsmillionäre, die Stiftungsmilliardäre. Diese bleiben im Wesentlichen außen vor, obwohl die Verteilung der Vermögen in Österreich extrem ungleich ist. Wir haben in Österreich die ungleichste Verteilung der Vermögen nach den USA. (Abg. Kogler: So schaut’s aus!) Das oberste Prozent verfügt über ein Drittel des gesamten Netto­vermögens, die obersten 10 Prozent über zwei Drittel und die untersten 50 Prozent lediglich über 2,2 Prozent.

 


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