Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 137

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Zu § 9 Abs. 6 Z 7 KStG 1988:

Diese Änderung soll sicherstellen, dass ausländische Verluste, welche im Inland ver­wertet wurden, spätestens nach drei Wirtschaftsjahren im Inland nachzuversteuern sind.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


12.46.52

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Hohes Haus! Ein großer Wurf ist diese Steuerreform mit Sicherheit nicht. Vor allem das Wort „Reform“ ist nicht wirklich angebracht, sondern das ist eher eine Tarifanpassung. Diese Tarifanpassung ist jedoch zweifelsohne notwendig, das steht außer Frage: Erstens wohl angesichts der kalten Progression, und zweitens angesichts der stagnierenden Nettoreallöhne pro Kopf in den vergangenen Jahren.

Ich versuche einmal eine globale Bewertung dieser Tarifanpassung und der Gegen­finanzierungsmaßnahmen unter verschiedenen Aspekten. Ich beginne mit den Vertei­lungsaspekten: Wie sehen die Verteilungswirkungen aus?

Die Regierung – und da beide Regierungsparteien – versucht uns immer wieder einzureden, dass es sich da um eine verteilungsgerechte Tarifanpassung handelt, weil eben die unteren Einkommen stärker entlastet würden als die oberen Einkommen. Das steht auch in der Wirkungsfolgenanalyse zur Regierungsvorlage.

Allerdings ist es so, dass alle vorliegenden Studien zu den Verteilungswirkungen genau das Gegenteil von dem zeigen: Einerseits Studien des Wirtschaftsforschungs­instituts, andererseits aber auch eine Analyse des Budgetdienstes, und schließlich und endlich auch eine Arbeit, die wir von den Grünen bei ForschungsassistentInnen der Wirtschaftsuniversität in Auftrag gegeben haben. Da kommt klipp und klar heraus, dass die unteren Einkommen weniger stark entlastet werden als die oberen Einkommen.

Ich nehme als Beispiel die Arbeit des Budgetdienstes heran: Da zeigt sich, dass die Haushaltseinkommen der untersten beiden Dezile – das sind die untersten 20 Prozent der privaten Haushalte – lediglich um 1,4 beziehungsweise 2,1 Prozent entlastet wer­den, während die oberen Einkommensbereiche – also das achte und das neunte Dezil, da sind wir schon ganz oben – um 3,8 Prozent entlastet werden. Die mit den höchsten Einkommen werden immer noch um 3,2 Prozent entlastet. – Wie man in diesem Zusammenhang von Verteilungsgerechtigkeit sprechen kann, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.

Das hat verschiedene Konsequenzen: Erstens werden nämlich durch diesen Tarif die Frauen benachteiligt, und zwar eklatant benachteiligt, weil nur ein Drittel der Entlastung auf sie entfällt; sie sind ja besonders stark in den unteren Einkommensschichten vertreten. Männer hingegen profitieren überproportional.

Eines vor allem zeigt sich, nämlich die Tatsache, dass die ohnehin schon ungleiche Verteilung der Einkommen noch ungleicher wird: Die Schere zwischen Männern und Frauen geht weiter auf.

Noch eklatanter ist der Unterschied zwischen unten und oben in der Verteilungs­situation bei den Pensionistinnen und Pensionisten. Ein besonderer Skandal ist, finde ich, dass die vielen AusgleichszulagenbezieherInnen, nämlich 230 000 Menschen an


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