Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 209

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Hiezu liegen folgende Anträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z 46a in Artikel 2 zum Inhalt hat.

Wer diesem Zusatzantrag beitritt, der gebe bitte ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Artikel 2 Z 49 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 Z 59 sowie Artikel 3 eingebracht.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regie­rung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen, in 678 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

 


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