Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 273

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Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen, zu dem Verlangen auf getrennte Abstimmungen sowie auf zwei namentliche Abstimmungen vorliegen,

sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen, zu dem ebenfalls ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vorliegt.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile unter Berücksichtigung der eben genannten Verlangen auf namentliche Abstimmung und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag zu Art. 1 Z 2 und Z 3 lit. d eingebracht.

Wer hiefür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag zu Art. 1 Z 3 lit. b eingebracht.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer hiefür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag zu Art. 1 Z 4, Z 10 und Z 40 lit. b eingebracht.

Darüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist diese namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Es sind die amtlichen Stimmzettel zu verwenden.

Gemäß Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen und ersucht, die Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Abänderungsantrag der Abgeord­neten Kogler, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nun die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie dabei ablösen.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schrift­führer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

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Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

 


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