Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 231

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Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesie-gels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmittel durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungs­inflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher gehen, woher die von ihnen bezogenen Le-bensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Be-dingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kenn-zeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere „Gütezeichen“ und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degra­dieren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsver-gleich, da nur der geringere Teil der in Österreich angebotenen Lebensmittel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

„In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA-Gütesiegel und das AMA – Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf Lebensmitteln sind reine Wort-Bildmarken, die keine rechtlich verbindliche Güte­aussage treffen. Es gibt kein Instrument, mit dem die AMA die Verwendung von anderen Wort-Bildmarken unterbinden könnte. Die Auslobung unwahrer Angaben ist allenfalls nach patentrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.“ (108/AB XXV. GP (Steinbichler an Berlakovich, BA durch Rupprechter)

Darüber hinaus kann die derzeitige Handhabung des AMA-Gütesiegels ebenso keine Sicherheit für die 100%ige österreichische Herkunft des damit versehenen Lebens­mittels garantieren. Eine einheitliche, verbindliche Kennzeichnung für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel muss daher endlich umgesetzt werden. Laut Grünem Bericht ist die Zahl der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe rückläufig. Nah­men 2011 noch 48.599 Betriebe die AMA-Richtlinien an, so ging 2013 die Anzahl der teil­nehmenden Betriebe um 2.299 auf 46.300 Betriebe zurück . (Grüner Bericht 2014 (Ta­bellenteil)) Mit der Erfassung von AMA-Gütesiegel-Betrieben kommt es in der Regel zu Mehrfacherfassung, was bedeutet, dass die absolute Zahl der teilnehmenden Betriebe tatsächlich niedriger ausfällt. Insgesamt gab es 2010 in Österreich laut Sta­tistik Austria 173.317 Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, gemessen an dieser Zahl liegt der Anteil der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe dann gerade einmal bei 28%.

In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Anläufe gegeben, um die Bundes­regie­rung zu einer einheitlichen, rechtlich verbindlichen Kennzeichnung von Lebens­mittel zu bewegen. So gab es im November 2009 einen Fünfparteienantrag für eine Reform der Gütezeichenver-ordnung. Damals forderten die Abgeordneten aller im Parla­ment vertretenen Parteien die Umsetzung der im Regierungsprogramm von 2010 zwischen SPÖ und ÖVP vereinbarten Reform der Gütezeichenverordnung. Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Ka-pitel Gesundheit, dass „die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene KonsumentInnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten“ (Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013-2018 S.59) soll.

Von einer echten Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel kann trotz aller Bemühun­gen und Anläufen leider noch immer nicht die Rede sein. Im Gegenteil, die geheim


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