Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung / Seite 115

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Nur wenn wir solche Maßnahmen setzen, werden wir es schaffen, dass die Menschen, die um ihr Leben gerannt sind, die es geschafft haben, ihr Leben zu retten, dann nicht innerhalb der Europäischen Union ihr Leben verlieren müssen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

14.36


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Scherak soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen

betreffend Stellung eines Asylantrags in einer Auslandsvertretung eingebracht im Zuge der Debatte über die gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanz­lers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Asylsituation

Momentan gibt es für Personen, die in Österreich oder der Europäischen Union Schutz suchen, nur die Möglichkeit, einen Asylantrag eben in Österreich oder in einem ande­ren Mitgliedstaat der Europäischen Union zu stellen. Faktisch ist es aber so, dass eben diese Personen oft gar nicht die Möglichkeit haben, die Europäische Union auf legalem Wege zu betreten, wodurch sie auf bezahlte Helfer beziehungsweise Schlepper ange­wiesen sind.

Der am 23.4.2015 stattgefundene EU-Sondergipfel, der aufgrund der aktuellen Flücht­lingsproblematik im Mittelmeer einberufen wurde, fasste unter anderem den Beschluss, die der Grenzschutzagentur Frontex unterstellten Operationen Triton und Poseidon mit größerem Budget auszustatten sowie härter gegen Schlepperbanden vorzugehen. Bis­lang betrug das Budget für Triton monatlich 2,9 Millionen Euro; es wurde nunmehr ver­dreifacht, was dem Budget der italienischen Vorgängermission, Mare Nostrum, ent­spricht. Kriegsschiffe sollen Boote von Menschenschmugglern zerstören, bevor diese zum Einsatz kommen.

Zu anderen wichtigen Fragen wurden keine Beschlüsse gefasst, wie etwa die Auf­nahme von Flüchtlingen im Rahmen eines Resettlementprogrammes, das alle Mitglied­staaten umfasst - hier wird auf die Zusage einzelner Mitgliedstaaten gewartet. Alles in allem lassen die Ergebnisse dieses Gipfels keine zufriedenen Reaktionen aufkommen - scheint es doch, als würde hier nur Symptombekämpfung betrieben.

Ein wichtiger Schritt, um legale Einreise zu unterstützen, ist es, die Möglichkeit zu schaf­fen, einen Asylantrag in einer Auslandsvertretung stellen zu können; das so-wohl auf österreichischer als auch auf EU-Ebene. Denn: das Nichtvorhandensein legaler Einrei­semöglichkeiten macht Schlepperei erst notwendig. Hier muss man also ansetzen, um Ursachen- nicht Symptombekämpfung zu betreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich einerseits auf EU-Ebene für die Möglich­keit der Stellung eines Asylantrages in einer Auslandsvertretung der Europäischen Uni­on einzusetzen und anderseits diese Möglichkeit hinsichtlich österreichischer Auslands­vertretungen wiedereinzuführen.“

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