Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung / Seite 114

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Wenn dann die FPÖ hier herauskommt und sagt, sie haben verfassungsrechtliche Be­denken und es handelt sich hier um einen Verfassungsbruch, dann frage ich mich aber, wo dieser Aufschrei bei diesen klar menschenrechtswidrigen Zuständen gewesen ist. Die Menschenrechte stehen in Österreich ja auch im Verfassungsrang.

Natürlich wird immer auf die Frage der Kompetenzverteilung verwiesen, aber schauen wir, dass wir hier eine Lösung finden, damit man schnell Unterkünfte schaffen kann, das ist das einzig Selbstverständliche. Kollege Wittmann hat es vorher schon gesagt: Das Menschenleben ist ja garantiert ein höherwertiges Gut als jegliche Bauordnung. Wenn wir diese Diskussion hier herinnen führen müssen, dann weiß ich wirklich nicht mehr, wie so etwas überhaupt sein kann. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) Das ist selbst­verständlich, dass man hier Lösungen finden muss. Dass das Menschenleben ein hö­herwertiges Gut ist, müsste eigentlich jedem hier in diesem Parlament ganz klar sein!

Wir haben jetzt diese Durchgriffsmöglichkeit, dass eben der Bund die Möglichkeit schaf­fen kann, wenn die Bundesländer ihre Quoten nicht erfüllen. Das ist gut, das ist ge­nauso gut wie die Erhöhung in Bezug auf die Tagsätze. Schlimm ist – und das habe ich vorher auch schon gesagt –, dass das so lange gebraucht hat und dass es diese mei­ner Meinung nach wirkliche Schande von Traiskirchen gebraucht hat, damit hier end­lich etwas passiert ist; denn wir haben gewusst, dass das kommen wird, und es hat Monate gedauert. Wir haben diese unerträglichen Zustände gebraucht, damit sich et­was tut.

Zwei Dinge noch abschließend:

Nummer eins: Es ist eine Notfallmaßnahme, das wissen wir alle. Was wir wirklich brau­chen, sind langfristige, anhaltende Lösungen. Wir brauchen einen Nationalen Aktions­plan in Bezug auf Asyl, denn sonst werden wir in Zukunft wieder nicht wissen, wie wir mit diesen Herausforderungen umgehen.

Zweiter Punkt: Ja, der Kampf gegen Schlepper, die Kontrollen von Lkw, die jetzt statt­finden, das sind richtige Schritte, aber sie zeigen auch wieder nur, wo das grundsätz­liche Problem ist: nämlich dass Menschen, die in ihrer Heimat vor Krieg flüchten, vor Gewalt flüchten, vor Verfolgung flüchten, schlichtweg keine Möglichkeit haben, legal in die Europäische Union zu flüchten. Solange das so ist, solange diese Menschen, die von zu Hause flüchten müssen, keine legale Möglichkeit haben, wird so eine Tragödie, wie sie letzte Woche in Parndorf war, so eine unerträgliche Tragödie immer wieder passieren – weil diese Menschen keine Chance haben, legal in die Europäische Union zu kommen.

Deswegen stelle ich zum wiederholten Male folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend Stellung eines Asylan­trags in einer Auslandsvertretung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich einerseits auf EU-Ebene für die Möglich­keit der Stellung eines Asylantrages in einer Auslandsvertretung der Europäischen Uni­on einzusetzen und anderseits diese Möglichkeit hinsichtlich österreichischer Auslands­vertretungen wiedereinzuführen.“

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