Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 35

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Vieles muss und vieles wird in diesem Land geschehen; ich jedenfalls werde meine ganze Kraft einsetzen und dafür kämpfen. Wir müssen die Kräfte bündeln und unsere Probleme gemeinsam anpacken! Ich jedenfalls werde nicht lockerlassen.

Ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, bin dabei, wenn wir Österreich wieder an die Spitze bringen. Nehmen Sie mich beim Wort! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und des Abg. Schieder sowie Beifall bei der SPÖ.)

11.05

11.06.032. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (797 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorga­nisa­tionsgesetz geändert werden, sowie über den

Antrag 616/A der Abgeordneten Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, geändert wird (808 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


11.06.55

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der jetzige Tagesordnungspunkt betrifft das Universitätsgesetz, also eine Reform oder eine Änderung des Universitätsgesetzes. Ich werde mir aber auch erlauben, mit dem einen oder anderen Satz auf das, was der Herr Finanzminister gerade gesagt hat, einzugehen.

Bleiben wir beim Universitätsgesetz. Das UG 2002 ist unbestritten ein Meilenstein, mit der Implementierung der Autonomie, ein fortschrittliches Gesetz. (Abg. Strache – in Richtung SPÖ deutend –: Da hört dir eh keiner zu!) Wie gesagt, es wurde 2002, damals unter der schwarz-blauen Regierung, durchgesetzt, jetzt gibt es ein paar Änderungen zu diesem Gesetz. Wir haben mit vielen Experten gesprochen, die im Wesentlichen sagen, dieses Gesetz bringt nicht viel, ist eigentlich nicht notwendig und wir hätten das Ganze auch über den Kollektivvertrag oder die universitäre Autonomie lösen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Punkt, der jetzt neu ist, ist der Weg zur Professur. Das Standardprozedere für eine Professur ist ja nach § 98 eine internationale Ausschreibung. Jetzt wird durch eine Änderung des § 99 der Weg für ein internes Verfahren, eine interne Besetzung geöffnet, wo die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie die Kriterien festlegen dürfen. Wie gesagt, Autonomie ist grundsätzlich eine gute Sache. Man wird sich dann anschauen müssen, wie die Universitäten mit dieser Autonomie umgehen.

Der zweite Punkt dieser Gesetzesänderung betrifft die sogenannte Studieneingangs- und Orientierungsphase, die STEOP, die wir grundsätzlich ablehnen, weil wir sie für ein unflexibles Instrument halten, das das Studium nur verzögert und im Vergleich zum bisherigen Zustand deutliche Verschlechterungen bringt. Es reicht völlig aus, eine Voraussetzungskette im Rahmen des Studiums zu machen. Das heißt, wenn man eine bestimmte Lehrveranstaltung besuchen will, nehmen wir an, ein chemisches Labor, dann kann man eine bestimmte Prüfung, in diesem Fall eine Chemieprüfung, vorgliedern. Wer sie besteht, kommt ins Labor, und wer sie nicht besteht, kommt nicht ins Labor – oder Statik-Lehrveranstaltungen mit vorgelagerten Mathematikprüfungen et


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