Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 110

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Aktive Arbeitsmarktpolitik

Angesichts steigender Rekordarbeitslosenzahlen und geringer finanzieller Spielräume in der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist ein entsprechend sorgsamer Mitteleinsatz notwendig, der auf Effizienz und Effektivität ausgerichtet ist. Die vorgesehenen Mittel für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik betragen laut aktuellen Budget für 2016 in Summe 2,6 Mrd Euro, was ein leichtes Plus gegenüber dem Bundesvoranschlag für 2015 bedeutet. Gleichzeitig steigt die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt auf 384.000 Menschen an. Damit bleiben für jeden Arbeitslosen jährlich im Schnitt 144,42 Euro weniger übrig, die zur Qualifizierung, für Umschulungsmaßnahmen und für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration genutzt werden können.

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation ist ein sinnvoller und flexibler Mitteleinsatz für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen notwendig. Doch gerade hier zeigte sich in zuletzt gesetzten Maßnahmen eine verfehlte Mittelzweckbindung, bei­spielsweise bei der im Juni beschlossenen jährlichen Bereitstellung von 250 Mio Euro für ältere Arbeitnehmer_innen. Diese Mittel können vom AMS ausschließlich für Eingliederungsbeihilfen und zur Förderung sozioökonomischer Betriebe verwendet werden. Ein flexibler Mitteleinsatz für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wurde nicht vorgesehen. Im Bereich von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zeigt sich jedoch ein enormer Angebotsrückgang beim AMS. Im September waren um 10% weniger Personen in Schulungen als im Vorjahr, während im selben Zeitraum die Zahl der Arbeitslosen um 10,3% gestiegen ist. Auch wenn dies auf die Einschränkung als "sinnlos" geltender Schulungen zurückgeht, darf nicht davon ausgegangen werden, dass Eingliederungsbeihilfen und Investitionen in sozioökonomische Betriebe das Allheilmittel am Arbeitsmarkt sind.

Selbstverständlich ist es wichtig "training on the job", wie durch SÖB oder Einglie­derungsbeihilfen, zur Verfügung zu stellen. Doch es gibt zahlreiche ältere Arbeitslose, die kaum über geeignete Qualifikationen verfügen, um für einen Betrieb durch Kombilohn in Frage zu kommen. Zusätzlich zeigen sich entsprechende Mitnahme-Effekte. Keine Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb dieser SÖB zu fördern, ist der falsche Ansatz - vor allem, weil entsprechende Umqualifizierungen und Schulungs­maßnahmen mit 50 Jahren sehr wohl Sinn machen, insbesondere im Hinblick darauf, das faktische Pensionsalter endlich an das gesetzliche heranzuführen. Zusätzlich ist auch die starke Förderung der SÖB fraglich, da hier hauptsächlich entsprechende Arbeitsplätze am zweiten Arbeitsmarkt gefördert werden und entsprechend auch längerfristig die Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt kritisch hinterfragt werden darf.

Auch die finanzielle Konzentration auf eine einzige Problemgruppe am Arbeitsmarkt ist falsch und wirkt sich bereits jetzt auf die Zahl der Langzeitarbeitslosen - und damit auch die durchschnittliche Dauer von Arbeitslosigkeit - aus. Während die Zahl der Langzeitarbeitslosen im September um 20,4% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, verlängerte sich die durchschnittliche Dauer in Arbeitslosigkeit um 12 Tage auf 122 Tage. Dieser Anstieg ist auch auf die Einsparungen bei "sinnlosen" Kursen zurück­zuführen. Doch gerade lange Perioden der Inaktivität - ohne jegliche Inanspruchnahme aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen - verringern stetig die Chancen auf eine positive Arbeitsmarktreintegration der Betroffenen.

Zur Bereitstellung von ausreichend Umschulungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Gruppen am Arbeitsmarkt bedarf es vor allem eines gezielteren Mitteleinsatzes, weshalb bereits bestehende Instrumente, die durch Mittel der Arbeitslosenversicherung gedeckt werden, hinterfragt werden müssen. Beste Beispiele hierfür sind vor allem Instrumente der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wie die geblockte Altersteilzeit, die


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