Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 111

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neu eingeführte Teilpension - die eigentlich keine Teilpension ist - oder auch die Bil­dungskarenz bezüglich ihrer Treffsicherheit.

Die geblockte Altersteilzeit stellt aufgrund der festgelegten geblockten Freizeitphase 2,5 Jahre vor Pensionsantritt nichts anderes als eine, durch das AMS finanzierte, Frühpensionierungsmöglichkeit dar. Damit subventioniert das AMS frühzeitige Ruhe­stände. Die Ausgaben für die geblockte Altersteilzeit betrugen laut AMS 2014 bei­spielsweise 63,8 Mio Euro. Auch die im Nationalrat im Juli beschlossene Teilpen­sion ist nur eine Verlängerung der Altersteilzeit und sicherlich keine Teilpension im eigentlichen Sinn. Dass es sich um keine Teilpension handelt, zeigt sich in der Finanzierung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Dienst­geber_innen über Mittel der Arbeitslosenversicherung. Die wirkungsorientierte Folgen­abschätzung rechnet bereits ab 2016 mit Mehrausgaben im Arbeitsmarktbudget von 3,9 Mio Euro, dieser Betrag erhöht sich stetig mit der geplanten Inanspruchnahme auf knapp 29 Mio Euro (2020). Das sind Mittel, die durch die Einführung einer richtigen Teilpension im Arbeitsmarktbudget direkt eingespart werden könnten. Auch in der Pensionsversicherung würde die Einführung einer richtigen Teilpension für keine zusätzlichen Kosten aufgrund ihrer Kostenneutralität sorgen.

Weiters ist die Treffsicherheit der Bildungskarenz ist in Frage zustellen. Auch wenn es zu entsprechenden Klarstellungen in den Bestimmungen gekommen ist zeigt sich noch immer, dass die Bildungskarenz überwiegend von Personengruppen in Anspruch genom­men wird, die wenige Probleme am Arbeitsmarkt haben. Gerade ältere Arbeit­nehmer_innen, Personen mit niedrigen Bildungsabschlüssen und Arbeitnehmer_innen in Branchen, die besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sollten viel stärker als bisher von der Bildungskarenz profitieren. Es sind präventiv für von Arbeits­losigkeit gefährdete Personengruppen Mittel einzusetzen, bevor sie in Arbeitslosigkeit abgleiten.

Gerade in den hier genannten aktivierenden Maßnahmen gibt es für 2016 im Vergleich zum BFG 2015 nur eine minimale Steigerung von 15 Mio Euro. Gerade deshalb sollten diese Mittel, die für aktivierende Maßnahmen aufgewendet werden, auch effizient und effektiv eingesetzt werden. Doch gerade die genannten Beispiele zeigen auf, dass die Effektivität und vor allem die Effizienz stark angezweifelt werden müssen. Dadurch ergibt sich auch die Frage, ob diese Mittel nicht besser in anderen Bereichen der aktiven bzw. aktivierenden Arbeitsmarktpolitik eingesetzt wären.

Lohnkosten senken

Wie die oben zitierte Hajek-Umfrage ebenfalls gezeigt hat, sehen 64% aller Unter­nehmer_innen die hohen Lohnkosten als wesentlichen Grund, weshalb keine Arbeits­plätze geschaffen werden. Kein Wunder, wenn man die Lohnkosten im Vergleich betrachtet: Österreich weist eine der höchsten Lohnnebenkostenraten innerhalb der gesamten Europäischen Union auf. Die Problematik verschärft sich, wenn man den zeitlichen Trend zusätzlich betrachtet. In Sonntagsreden betont so gut wie jede_r einzelne Politiker_in seit Jahrzehnten, wie wichtig die Senkung der Lohnnebenkosten sei. Vor allem die Regierungsparteien sind Meister in der Heraufbeschwörung mög­licher Lohnnebenkostensenkungen - die Ankündigungen finden aber relativ schnell ein Ende, wenn man erklären muss, wie man eine solche Senkung der Lohnnebenkosten finanzieren möchte. Denn diese kann nur durch umfassende Reformen spürbar gesenkt werden, Reformen, die den regierenden Altparteien, ihren Versorgungsposten und letzten "Bastionen" besonders weh tun könnten.

Bestes Beispiel für eine einfache, aber gerade für SPÖ und ÖVP schmerzhafte Lohn­nebenkostensenkung wäre die Halbierung der Kammerumlagen, sowohl für die Ar-


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