Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 112

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beiter- als auch für die Wirtschaftskammer. Insbesondere die Zwangsmitgliedschaft und damit verbundene Zwangsbeiträge tragen abhängig vom Bundesland mit bis zu 0,94% zu den hohen Lohnkosten bei. Gleichzeitig steigen diese Beiträge mit der Zahl der Beschäftigten und natürlich auch mit dem Einkommen, was dazu geführt hat, dass die Arbeiterkammer zwischen 2004 und 2013 um 40% und die Wirtschaftskammer 31% Mehreinnahmen durch dieses Zwangssystem lukrieren konnten. Der Verbraucher­preisindex ist im selben Zeitraum nur um rund 20% gestiegen. Eine problemlose stufen­weise Halbierung dieser Umlagen ist möglich und vor allem verkraftbar.

Was mit Lohnnebenkosten bzw. größtenteils mit Sozialversicherungsbeiträgen finan­ziert wird, ändert sich über die Jahre. Die finanziellen Erfordernisse unterschiedlichster Institutionen unterliegen Veränderungen, die in eine zweckmäßige Gestaltung der Lohnnebenkosten mit eingerechnet werden müssen. Neben den Kammerumlagen zeigen sich auch entsprechende Veränderungen in der finanziellen Belastung der Unfallversicherungsanstalt, aber auch des Insolvenz-Entgelt-Fonds. Gerade in diesen beiden Bereichen wurde zumindest erkannt, dass die finanziellen Erfordernisse in den Institutionen gesunken sind und dementsprechend eine Senkung um je 0,1% der jeweiligen Beiträge möglich war - doch innerhalb der AUVA zeigen sich noch immer Spielräume für eine weitere Beitragssenkung, was sich in der Höhe der allgemeinen Rücklagen von über einer Milliarde Euro manifestiert.

Entsprechenden Institutionen - insbesondere Sozialversicherungsträgern – Beitrags­sen­kungen aufzuerlegen, muss also nicht zu einer Reduktion des Leistungsspektrums führen, sondern führt vor allem dazu, dass anstehende Strukturmaßnahmen in den einzelnen Institutionen gesetzt werden, aber auch, dass nicht versucht werden muss, Mittel aus den Sozialversicherungsbeiträgen in Rücklagen anzuhäufen oder frag­wür­dige Maßnahmen zu setzen. Dass es gerade bei Sozialversicherungsträgern Möglich­keiten zu Strukturreformen gibt, ist unbestritten. Selbst die Bundesregierung ist sich möglicher Effizienzsteigerungen bewusst - nicht durch eine Zusammenlegung, weil dies zu einer enormen Reduktion öffentlich finanzierter Versorgungsposten führen würde - weshalb im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode auch eine Studie zu Effizienzsteigerungen vorgesehen ist.

Das liebste Objekt, um Lohnnebenkosten zu senken, scheint aktuell für die Regierung aber der hochverschuldete Familienlastenausgleichsfonds zu sein. Besonders ambitio­niert sind die Pläne dafür aber nicht, was auch an der langsameren Entschuldung des FLAF liegt. Diese Verschuldung ist vor allem auf die Erhöhung der Familienbeihilfe zurückzuführen, womit die vorgesehene Entschuldung und damit der Spielraum für eine Senkung des Dienstgeberbeitrages zum FLAF, wenn überhaupt, erst 2019 erreicht werden kann. Auch die aktuellen Budgetzahlen für 2016 zeigen, dass der Entschuldungspfad nicht eingehalten werden wird. Bereits der Bundesvoranschlag für 2015 und damit eine Reduktion des Schuldenstands um 465 Mio Euro wird nicht eingehalten werden, sodass für 2016 nur eine Reduktion des Schuldenstandes von 317 Mio Euro angenommen wird. Dadurch wird der Schuldenstand des FLAF per 31.12.2016 noch immer 2,350 Mrd Euro betragen und damit nur geringfügig (78 Mio Euro) über dem Ziel für das Vorjahr (2015) liegen. Es zeigt sich also eine deutlich verlangsamte Entschuldung, eine Reduktion des Dienstgeberbeitrages zum FLAF ist damit in absehbarer Zeit jedenfalls nicht möglich.

Doch gerade im FLAF würde es noch weiteres Einsparungspotenzial geben, wodurch die Entschuldung beschleunigt und eine Abgabensenkung in diesem Bereich ohne weitere Probleme erreicht werden könnte. Innerhalb des FLAF werden unzählige versicherungsfremde bzw. teils familienfremde Leistungen finanziert. Es handelt sich um Leistungen, die eigentlich durch andere Ressorts besorgt werden sollten, wie z. B. Schüler_innenfreifahrten, Schulbuchaktionen, Mutter-Kind-Pass, Schüler_innenunfall-


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