sen, im Anschluss an die Aktuelle Europastunde zum Thema Flüchtlingsproblematik, welche wohl eher als Völkerwanderungsproblematik hätte bezeichnet werden müssen, inhaltlich anzuschließen und das jahrelange aktive und passive Versagen der Europäischen Union im Bereich der Problemstellung Völkerwanderung weiter zu thematisieren.
Ebenso wäre es aber auch sinnvoll gewesen, Frau Bundesminister, wenn auch Sie bei der Aktuellen Europastunde mit dieser Themenstellung anwesend gewesen wären, denn immerhin hat es wesentlichen Einfluss auf die innere Sicherheit der Republik Österreich, wenn die Europäische Union Versäumnisse in diesem Bereich zu verantworten hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Kommen wir aber zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, einerseits zum Sicherheitsbericht 2014, andererseits zum FPÖ-Antrag auf Abänderung des Sicherheitspolizeigesetzes. Geschätzte Damen und Herren, es wird wenig verwunderlich sein, dass wir – und meine Person stellvertretend für den FPÖ-Parlamentsklub – nach dem Ausschuss auch hier kritisieren, dass wir uns in dieser Debatte in der Tat mit einem mittlerweile historischen Bericht auseinandersetzen, einem historischen Sicherheitsbericht mit überholtem Zahlenmaterial.
Wir haben jedes Jahr aufs Neue, und das seit vielen Jahren, das Problem, dass wir zur Jahreshälfte die Halbjahreszahlen aus dem Innenressort übermittelt bekommen, mit denen wir uns natürlich zeitnahe auseinandersetzen sollten. Der Sicherheitsbericht des Vorjahres aber wird Jahr für Jahr im Spätherbst hier im Nationalrat diskutiert, wir als Gesetzgeber aber sollen aus dem Sicherheitsbericht unsere Schlüsse ziehen.
Ich denke, dass das wirklich abgestellt werden sollte. Deswegen haben wir einen Antrag auf Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes eingebracht, der vorsieht, dass der Sicherheitsbericht dem Nationalrat bis zum Mai vorzulegen wäre, um ihn zeitnah behandeln zu können und damit den Inhalten und vor allem dem Personal des Innenressorts die entsprechende Wertschätzung entgegenzubringen, wenn wir uns korrekterweise zeitnahe mit diesem Zahlenmaterial auseinandersetzen und, wie gesagt, auch unsere Schlüsse in verantwortungsvoller Art und Weise daraus ziehen.
Einige Zahlen möchte ich trotzdem nennen. Schauen wir uns das Jahr 2014 an. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass wir bei 8,4 Millionen Einwohnern 527 692 Straftaten hatten, 1 446 pro Tag, 60 pro Stunde oder eine Straftat pro Minute bei einer Aufklärungsquote von 43,1 Prozent.
Damit sind wir auch schon bei den aktuellen Zahlen des Jahres 2015: Zur Halbjahresbilanz ist diese Aufklärungsquote gesunken, nämlich auf 42,8 Prozent. Auch diesbezüglich wäre es notwendig, entsprechende Schritte nicht nur von unserer Seite, sondern insbesondere vonseiten der Ressortverantwortlichen einzufordern.
Wir haben aber nicht nur aus diesem Grund einen historischen Bericht zur Diskussion vorliegen, Frau Bundesminister. Wenn ich mir diese Zahlen anschaue und dann im Sicherheitsbericht 2014 etwas weiter nach vorne blättere, komme ich zum Vorwort zu diesem Bericht. Und da findet sich Interessantes, denn Sie selbst lassen im ersten Absatz niederschreiben:
„Sicherheit und Freiheit bedeuten Lebensqualität und müssen ständig aufs Neue gewährleistet werden. Dieser Herausforderung stellt sich das Bundesministerium für Inneres Tag für Tag.“
Frau Bundesminister, wir wissen, welche Problemstellungen derzeit tagtäglich auf unsere Bevölkerung zukommen, gerade in Bezug auf illegale Migration, auf die Völkerwanderung, die über Österreich hereinkommt, und da frage ich mich: Was haben Sie denn seit dem Jahr 2014 getan, um dieser illegalen Migration und der Schlepperei zu begegnen, denn es steht dort sogar geschrieben, dass das eine Schlüsselherausforderung des Jahres 2014 war?
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