Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Ich gehe daher so vor. Die Vorgangsweise ist bekannt.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den vorliegenden Entschließungsantrag sind, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Es ist nur ein Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte nun die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schriftführer Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Ich unterbreche zur Stimmenauszählung die Sitzung für einige Minuten.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.05 Uhr unterbrochen und um 20.09 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 166, davon „Ja“-Stimmen: 45, „Nein“-Stimmen: 121.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschärfung der Registrierkassenpflicht ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Angerer;
Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brückl;
Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;
Fuchs;
Gamon Claudia Angela;
Hable, Hafenecker, Haider, Hauser, Höbart, Hofer, Hübner;
Jannach;
Karlsböck, Kassegger, Kickl, Kitzmüller, Kumpitsch;
Lausch, Lintl, Lugar Robert;
Mölzer, Mühlberghuber;
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