Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 59

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Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstim-mung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Getrennte Abstimmung über Artikel 6 Ziffern 1, 9, 10a und 14a sowie Artikel 8 Ziffer 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Ge­setzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überbrückungsgesetz zur unmittel­baren Auszahlung von Ansprüchen an Anspruchsberechtigte nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.

Für diese Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Frau Schriftführerin Abgeordnete Lueger mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird sie später dabei ablösen. – Bitte, Frau Schriftführerin.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger beziehungsweise den Schrift­führer Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

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Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführerin und des Schriftführers die Stimmenauszählung vornehmen.

 


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