Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 74

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12.04.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Tagesordnungspunkt 6 betrifft eine Regierungsvorlage betreffend das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und so weiter und so fort – das erspare ich Ihnen jetzt alles.

In dieser Änderung sind durchaus positive Verwaltungsvereinfachungen zu sehen, Adaptierungen zu sehen, aber – und das ist eben etwas, was wir auch schon im Ausschuss sehr stark kritisiert haben – wir haben hier wieder einmal den Fall, dass durchaus positive Änderungen mit etwas gekoppelt sind, dem wir unsere Zustimmung überhaupt nicht geben können, in dem Fall nämlich der Änderung des Arbeitszeit­gesetzes.

Vor wenigen Monaten, Herr Bundesminister, haben wir hier herinnen – und zwar ein­stim­mig – eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes beschlossen. Im Übrigen war das Ganze auch eine Vorgabe der EU, aber unabhängig davon war es in diesem Fall eine sehr sinnvolle Änderung im Arbeitszeitgesetz. Diese Änderung bewirkte, dass eben die Arbeitszeit von Ärzten begrenzt wird. Mit der jetzigen Änderung hebeln Sie das wieder aus, indem Sie sagen: Die Tätigkeit als Notarzt wird jetzt verselbständigt und zählt daher nicht mehr zur Gesamtarbeitszeit. – Das halte ich für einen verkehrten Weg, dann hätten wir uns das alles sparen können.

Die Problematik dahinter ist mir schon klar, Herr Bundesminister: Ihnen gehen die Ärzte aus. Diese Bundesregierung hat nichts dazu beigetragen, dem drohenden Ärzte­mangel entgegenzuwirken, indem sie diesbezüglich irgendetwas getan hätte.

Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes für Ärzte haben wir auf die lange Bank ge­schoben und sozusagen zehn vor zwölf noch schnell beschlossen, und da gab es oder gibt es jetzt eben einige Länder, in denen es wirklich zu einem Engpass und zu Problemen kommt – unter anderem auch in Wien –, wo auch groß gejammert wurde, dass man jetzt keine Notärzte mehr hat. Deswegen versuchen Sie da, eine gute und sinnvolle Gesetzesänderung hinterrücks wieder auszuhebeln. Das ist der Grund, warum wir da nicht mitstimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber eines zeigt der Fall schon, nämlich dass dieses gesamte Sozialversiche­rungs­gesetz bereits so kompliziert ist, dass es sinnvoll wäre, es vielleicht auch einmal ein bisschen zu durchforsten und ein bisschen mehr aufzugliedern. Es gibt nämlich immer wieder verschiedenste Änderungen, die Sie wie – ich sage es jetzt einmal so – Kraut und Rüben zusammenmischen, wobei manche Dinge durchaus positiv wären, aber anderes eben nicht. Das ist eigentlich das ganz große Problem bei all diesen Geset­zes­materien.

Dann komme ich noch zu meinen beiden Anträgen. – Ein Antrag davon, Herr Bundes­minister, richtet sich an Sie. Da geht es darum, dass im Zuge der derzeit stattfindenden Verhandlungen betreffend eine Artikel-15a-Vereinbarung, in denen auch die Mindest­sicherung, die ja heute schon so viel bemüht wurde – vor allem von der ÖVP –, neu verhandelt wird, im Bundesland Wien der sogenannte Heizkostenzuschuss wieder ein­geführt werden soll.

Jetzt haben wir das im Ausschuss diskutiert, und ich habe die Argumente noch gut im Ohr, vor allem das Argument des grünen Kollegen Willi, der heute nicht hier ist, aber erklärt hat, welch großartige Geschichte das denn sei, dass Wien jetzt einen ganz anderen Weg geht, indem es in Wien eben keinen Heizkostenzuschuss, sondern eine Energieberatung gebe.

 


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