Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 75

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Das sehe ich jetzt natürlich ein bisschen anders, denn eines sage ich Ihnen schon: Es geht da um Menschen, die sich im Winter das Heizen nicht leisten können. Wenn der Kühlschrank zu viel Strom verbraucht, ist das eine Geschichte, aber wenn ich es mir nicht leisten kann, dass ich meine Wohnung warm halte, dann ist das die andere Seite – und das muss man schon auch unterscheiden. Das jetzt alles sozusagen in einen Topf zu werfen und zu sagen: Das ist eh alles ganz supertoll!, das, Herr Bundesminister, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Ich habe hier eine Stellungnahme der MA 40, die sie an einen Betroffenen geschrieben hat, warum sie denn keinen Heizkostenzuschuss mehr ausbezahlen würde, und in dieser Stellungnahme steht dann drinnen, dass vorgesehen sei, dass es eben kein Geld oder keine Sachleistungen gibt.

„Das Bundesland Wien geht (…) mit der Wiener Energieunterstützung einen anderen Weg und möchte individuell helfen. Ein sozial schwacher Haushalt, konfrontiert mit einer Nachzahlung aus der Jahresabrechnung in der Höhe von z.B. über € 1000,-, wird mit einem (…) Heizkostenzuschuss (…) nicht das Auslangen finden (…). Auch ist es wichtig, die Ursache eines hohen Energieverbrauches zu finden, um das Haushalts­budget durch geringere laufende Energiekosten weiter zu entlasten.“

Es muss auch der Verursacher gesucht werden, dazu gibt es „eine kostenlose Energie­beratung im Haushalt (…). Wird dabei z.B. ein altes, nicht energieeffizientes Haushaltsgerät“ entdeckt und so weiter und so fort.

„Die laufenden Energiekosten (…) sind (…) von der Mindestsicherung erfasst. Da es jedoch bei der jährlichen Energieabrechnung trotz Begleichung der vorgeschriebenen Teilbeträge zu einer Nachforderung wegen eines höheren Energieverbrauches (…) kommen kann, besteht die Möglichkeit, für diese Nachzahlung um finanzielle Unter­stützung anzusuchen.“

Das heißt im Klartext: Wenn beispielsweise mein Stromverbrauch oder auch mein Gasverbrauch so hoch ist, dass ich eine enorme Nachzahlung bekomme, dann wird das von der MA 40 übernommen. Das heißt, für mich ist das eine Aufforderung, dass die Menschen vielleicht nicht mehr den Holzofen einheizen, den sie haben, sondern das Backrohr aufmachen, ihre kleinen Wohnungen damit heizen, und dann warten und hoffen, dass sie eine Nachzahlung bekommen. Das kann, bitte schön, nicht der richtige Weg sein, also diese Argumentation ist wirklich nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der FPÖ.)

Des Weiteren geht die MA 40 da offensichtlich davon aus, dass alle Menschen, die wenig Geld haben, Mindestsicherung beziehen. Ich sage Ihnen, es gibt auch noch Mindestpensionisten, Ausgleichszulagenbezieher – all das sind Menschen, die sich mit dem Heizen schwertun. Und es nützt ihnen nichts, wenn sie dann einen neuen Kühl­schrank bekommen, denn die Wohnung bleibt trotzdem kalt. Das sollte man hier auch einmal bedenken, und daher, Herr Bundesminister, wäre das schon ein sehr sozialer Aspekt. Wenn ich bedenke, dass der Heizkostenzuschuss, als es ihn in Wien noch gab, 6 Millionen € im Jahr ausgemacht hat, dann ist das angesichts des Wiener Budgets ein Betrag (Zwischenruf der Abg. Lueger), der wirklich nicht zu groß ist. Das muss man schon sagen, dass das im Promillebereich des gesamten Wiener Budgets ist.

Im zweiten meiner Anträge, die hier vorliegen, geht es um den Fall einer alte Dame, die einige Zeit Pflege in Anspruch genommen hat, aber nicht darüber aufgeklärt wurde, welche Kosten ihr dabei entstehen würden. Wir haben diesen Fall auch schon im Ausschuss durchgekaut, und Ihr einziges Argument war, dass das ein Einzelfall ist und ich solle nicht jeden Einzelfall hereinbringen, denn der Erbe – in dem Fall der Sohn der


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