Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 76

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verstorbenen Dame – hätte ohnehin genug geerbt und außerdem die erste Rate an-stands­los bezahlt.

Jetzt kann ich nicht beurteilen, ob das stimmt, aber ich möchte das jetzt einmal so zur Kenntnis nehmen. Das eine hat nur mit dem anderen nichts zu tun. Da wird wirklich so vorgegangen: Da wurden – obwohl bestätigt wurde, dass die Dame gar nicht dorthin, sondern lieber nach Hause wollte – der Dame Zettel vorgelegt, die sie zu unter­schreiben hatte. Die inzwischen verstorbene hochbetagte Frau hatte keine Ahnung, was da wirklich – auch an Kosten – auf sie zukommen würde.

Dieser Antrag zielt eben genau darauf ab, dass man ordentlich aufklärt, und wenn man merkt, dass es da um sehr alte Menschen geht oder um Menschen, die vielleicht nicht mehr alles so ganz verstehen, dass man dann auch bereits die Angehörigen in die Aufklärung miteinbezieht. All das ist in diesem Fall nicht passiert.

Dabei ist es aber nicht so, dass es sich wirklich um einen Einzelfall handelt, sondern das passiert öfter; es sind nur nicht alle Angehörigen so, dass sie sich auch auf die Hinterfüße stellen und sich einmal gegen Ungerechtigkeiten wehren, Herr Bundes­minister.

Dieser Antrag zielt einzig darauf ab, dass man solche Dinge abstellt, dass das eben in Zukunft nicht mehr vorkommt und dass Angehörige nicht gezwungen sind, vor Gericht zu ziehen, sondern dass vorher – auch über die Kosten, die entstehen können – aufgeklärt wird.

Das wäre nämlich einmal eine sehr menschliche und eine sehr soziale Entscheidung, und genau so soll dieser Antrag verstanden werden. (Beifall bei der FPÖ.)

12.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. – Bitte.

 


12.12.29

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zuallererst möchte ich die Lehrlinge des ersten Lehrjahres der voestalpine Linz mit ihren Aus-bildnern und ihrem Lehrlingsbetriebsrat recht herzlich auf der Galerie begrüßen! (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! Wir haben im Sozialrechts-Änderungsgesetz wieder wich­tige und vor allem sozial gerechte Maßnahmen getroffen, die einerseits für Verwal­tungsvereinfachungen sorgen, andererseits soziale Schieflagen wieder ausgleichen werden. Ich denke, in diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz sind so viele Punkte, die wir heute beschließen werden, dass ich sie wirklich noch einmal einzeln aufzählen möchte.

Punkt 1 ist die Neuordnung der Pflichtversicherung von Personen, die bei Berufsver­tretungsbehörden und bei internationalen Organisationen beschäftigt sind.

Punkt 2 ist die Normierung, dass Einkünfte aus nebenberuflicher notärztlicher Tätigkeit eine Beitragspflicht nach dem Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz begründen.

Punkt 3 ist die Statuierung der Anlagesicherheit als zentrale Vorgabe im Bereich der Vermögensveranlagung.

Punkt 4 ist die Einordnung der Teilpflichtversicherungszeiten in der Pensionsversiche­rung für Zeiten der Kindererziehung und andere ehemalige Ersatzzeiten in den Katalog der Beitragszeiten.

Punkt 5 ist die Neugestaltung der Beitragsbemessung für die Neuen Selbstständigen.

 


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