Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 77

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Als Punkt 6 haben wir die Änderung des Beitragsrechtes nach dem Bauern-Sozial­versicherungsgesetz im Zusammenhang mit der Neufeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens beschlossen.

Punkt 7: Ermöglichung der freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung trotz Pflichtversicherung in einem anderen Staat.

Punkt 8: Übernahme der Amtlichen Verlautbarung der Sozialversicherung in das Rechtsinformationssystem des Bundes.

Punkt 9 – und das ist wirklich ein ganz wichtiger Punkt – ist das gesetzliche Sonder­krankengeld für Menschen, die ausgesteuert sind und noch ein aufrechtes Dienst­verhältnis haben.

Punkt 10 ist die Klärung, dass bei der Berechnung von Rehabilitationsgeld nur auf Einkommen, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, zurückgegriffen wird. Das führt bei manchen Rehabilitationsgeld-Beziehern zu einem weit höheren Reha­bilita­tions­geld.

Punkt 11 ist die breitere Einbeziehung der Laienrichter in den Schutz durch die Unfallversicherung.

Punkt 12: Schaffung breiterer Möglichkeiten der Selbstversicherung für pflegende Angehörige.

13. Punk: Senkung des UV-Betrages in der VAEB analog der Beitragssenkung in der AUVA.

14. Punkt: Schaffung einer Satzungsermächtigung, sodass ausgesteuerte Personen für die Dauer eines notwendigen stationären Krankenhausaufenthaltes auch das Kran­kengeld bekommen könnten.

Punkt 15: Ruhen des Anspruchs auf Umschulungsgeld.

16. Punkt: kein Weiterbildungsgeld, wenn aus dem Ausbildungsverhältnis Einkünfte in Höhe von mehr als dem Eineinhalbfachen der Geringfügigkeitsgrenze erzielt werden.

17. Punkt: Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens aller im Zusammenhang mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung stehenden Bestim­mungen um ein Jahr.

Punkt 18: Elternkarenz für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht.

19. und letzter Punkt ist der Zweite Meldezeitpunkt für Pflegeeltern.

Meine Damen und Herren, das ist eine ganze Liste voll mit Punkten, die, wie ich eingangs erwähnt habe, zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen werden. Ich möchte aber noch auf zwei Punkte, die mir persönlich sehr am Herzen gelegen sind, eingehen. Das eine ist die Änderung des Sonderkrankengeldes, das andere die Änderung im Krankengeldwesen.

Ausgangspunkt sind Personen, die ein aufrechtes Dienstverhältnis haben, deren Krankengeldanspruch jedoch ausgesteuert wurde und die dann eine Pension beantragt haben, aber vom PV-Träger abgelehnt wurden. Sie mussten über den zweiten Instan­zenweg, über den Weg des Arbeits- und Sozialgerichtes, Beschwerde einlegen und warten, bis das Arbeits- und Sozialgericht ein Urteil gefällt hat. In dieser Zeit haben sie kein Einkommen gehabt. – Das wird mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz jetzt geändert: Diese Personen bekommen Sonderkrankengeld, bis ein rechtmäßiger Spruch des Arbeits- und Sozialgerichtes vorhanden ist. Diese Lücke ist mit dem gegenständlichen Gesetz geschlossen worden.

 


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