Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 78

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Der zweite Punkt ist, dass eine Satzungsermächtigung geschaffen wird, sodass aus­gesteuerte Personen für die Dauer eines notwendigen stationären Aufenthaltes Krankengeld bekommen. – Auch das war in der Vergangenheit nicht der Fall, und diese Möglichkeit wird mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz geschaffen.

Meine Damen und Herren, all das sind Maßnahmen, die zur Entbürokratisierung, zu einer Vereinfachung, aber auch zu mehr sozialer Gerechtigkeit beitragen, und das Ganze wäre ohne unseren engagierten Sozialminister Rudi Hundstorfer sicherlich nicht möglich gewesen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Ich möchte mich bei dir, lieber Minister Hundstorfer, recht herzlich für dein Engagement und für deinen Einsatz für dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bravoruf des Abg. Heinzl.)

12.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


12.17.15

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Kollege Keck hat jetzt sehr anschaulich versucht, die Fülle an Änderungen im Sozialrechts-Änderungsgesetz, die wir nicht einmal im Aus­schuss entsprechend diskutieren konnten, aufzuzählen.

Eine Geschichte, nämlich dass diese Lücke zwischen Krankengeld und Rehabilita-tionsgeld geschlossen wird, begrüßen wir absolut. Das war ganz wichtig und notwen­dig. – Ich möchte aber dann vor allem noch eine andere Sache hervorheben, sie mit Leben erfüllen und damit aufzeigen, was sie bedeutet: Aufgrund eines OGH-Urteiles war es notwendig, dass auch eine andere Lücke geschlossen wird, nämlich jene, was die Gleichstellung von Beitragszeiten und Versicherungszeiten bei der Anwartschaft für Pensionen anbelangt – und das betrifft sehr viele Frauen.

Das, was ich aber nicht nachvollziehen kann, und deswegen erwähne ich es hier jetzt noch einmal – Sie wissen, was ich meine; Sie nicken, Herr Kollege Wöginger –, ist, dass man diese Änderung jetzt nicht zum Anlass genommen hat, in Bezug auf eine – wie ich meinen würde – dringend zu schließende Lücke weiterzugehen, nämlich die, die aufgrund der Pensionsreform entstanden ist. Diese bedeutet, dass Frauen – es sind vor allem Frauen betroffen –, die vor 2005 ihre Kinder bekommen haben, teilweise nicht genügend Beitragsjahre zusammenbekommen. Diese Frauen melden sich jetzt zunehmend bei uns, und wir kommen drauf, dass es sehr wohl einige sind. Diese Frauen haben keine entsprechende Anzahl an Beitragsjahren zusammen, um dann auch Pensionsansprüche zu haben.

Da geht es oft darum, dass eine Frau 14 Jahre gearbeitet hat, aber ein Jahr nicht – eine Frau, die sich dazu entschlossen hat, bei ihren Kindern zu Hause zu sein –, und aufgrund dieser Lücke, die, wie ich meine, dringend geschlossen werden muss, keinen Pensionsanspruch hat.

Es gibt auch einen entsprechenden Antrag von uns, der bislang nicht unterstützt, sondern leider nur vertagt wurde – mit dem Versprechen, dass sich da etwas ändert. Ich frage mich nur, wann sich etwas ändert, denn seit Mai wird versprochen, dass genau auf diese Frauen geschaut wird. Es melden sich immer mehr Frauen, und ich denke mir – jetzt ist ein Dreivierteljahr verstrichen, und Sie haben zwar im Ausschuss wieder gemeint, da kommt eine Änderung –, dass jene Frauen, die jetzt tatsächlich in der Luft hängen und keinen Pensionsanspruch haben, dringend und schnell unterstützt gehören.

 


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